Worum es hier geht

Hamburg braucht Heidewasser. Die Brunnen auf Hamburger Gebiet allein geben nicht ausreichend Trinkwasser her –  obwohl Hamburg Spitzenreiter bei der Wassersparsamkeit ist.  Deshalb müssen Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur Versorgung beitragen. 13 Prozent des Hamburger Trinkwassers kommen aus der Heide, und das seit 1980. Gegenwärtig sind das etwa 16 Millionen cbm pro Jahr. Das soll auch künftig so bleiben. Es ist in der Heide auch genügend Grundwasser da.

Dennoch stellen sich Fragen: Wie würde sich eine Klimaveränderung auf das Grundwasservorkommen auswirken? Kann ein ökologisch nachhaltiges Brunnen-Management gelingen? Wie steht es um die “Konkurrenz” zur Feldberegnung? Was tut Hamburg Wasser, um Flora, Fauna und die Gewässer in der Heide zu schützen? Allen aufkommenden Fragen widmet sich diese website. Auch Ihren Fragen: Schreiben Sie an: info@heide-wasser.de.

Für Fragen und weitere Informationen können Sie sich wenden an:

A. Die Trinkwasserförderung

In den vergangenen hundert Jahren hat sich der weltweite Wasserverbrauch[1] etwa verzehnfacht – und ist damit deutlich schneller gestiegen als die Bevölkerungszahl. In über 30 Ländern herrscht Wassermangel. Schon in zwanzig Jahren werden rund 50 Länder mit insgesamt drei Milliarden Einwohnern betroffen sein.

Doch auch in Ländern, in denen statistisch gesehen genug Wasser zur Verfügung steht, haben viele Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser. Weltweit entfallen heute gut zwei Drittel der gesamten Wasserentnahme auf die Landwirtschaft. Etwa 20 Prozent verbraucht die Industrie, gut 10 Prozent fließen in die privaten Haushalte. Dabei gibt es große regionale Unterschiede.

In Europa beansprucht die Industrie über die Hälfte des verbrauchten Wassers. In Asien und Afrika fließen rund 85 Prozent in die Landwirtschaft. Vor allem die Grüne Revolution hat den Wasserbedarf auf den Feldern stark ansteigen lassen. Die ertragreicheren neuen Pflanzen brauchen meist viel mehr Wasser als traditionelle Sorten. Da immer mehr Felder mit “modernem” Saatgut bewirtschaftet werden, müssen auch immer größere Flächen künstlich bewässert werden.

Heute wird bereits mehr als ein Siebtel des kultivierten Landes bewässert. Doch die Bewässerungsflächen lassen sich nicht beliebig weiter ausdehnen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) befürchtet, dass Wassermangel in vielen Regionen die Entwicklung der Landwirtschaft bremsen wird. Vor allem in Asien wird die bewässerte Fläche nicht ausreichend wachsen, um die zunehmende Bevölkerung künftig ernähren zu können. Deshalb müssen die Bewässerungstechniken modernisiert werden. Vor allem die Verluste durch Verdunstung müssen deutlich verringert werden. Technische Lösungen gibt es – wie etwa die Tröpfchenbewässerung. Doch vielerorts fehlt das Geld, um moderne Technologien zu installieren.

Um ein Kilogramm Brot herzustellen, werden unter optimalen Bedingungen rund 1000 Liter Wasser gebraucht. Berücksichtigt man Ernteschäden und Wasserverluste durch ineffektive Bewässerungsmethoden, dann sind für die ausreichende vegetarische Ernährung eines Menschen etwa 1.500 Liter pro Tag nötig. Enthält die Nahrung etwa 20 Prozent Fleisch, verdoppelt sich der Wasserbedarf. Viele Staaten v.a. in Afrika können ihre Einwohner nicht selbst ernähren, weil sie nicht über genügend Wasser verfügen. Schätzungsweise ein Drittel der Menschheit lebt in Ländern, in denen die ausreichende Wasserversorgung gefährdet ist.

Die Nachfrage nach Wasser wird weiter steigen. Das UNEP erwartet in den nächsten zwanzig Jahren einen zusätzlichen Bedarf in der Landwirtschaft von mindestens 20 Prozent. Die Industrie wird rund 50 Prozent mehr Wasser brauchen und die privaten Haushalte sogar 80 Prozent. In manchen Regionen der Erde befürchten Fachleute heftige Verteilungskämpfe. Die Sicherung von Wasservorkommen spielt schon heute in manchen (auch militärischen) Auseinandersetzungen eine bedeutende Rolle. Wassergarantien sind zum Beispiel ein fast unlösbarer Streitpunkt zwischen Israel und seinen Nachbarn.[2]

[1] Siehe dazu auch: http://www.unwater.org/documents.html: The 4th edition of the UN World Water Development Report (WWDR4).

[2] Zu 1.1.: http://www.welthungerhilfe.de/1066.html, Karl-Albrecht Immel, Stand Jan/Feb 2006

Die europäischen Staaten, vor allem in Mittel- und Nordeuropa, verfügen über reiche Wasservorkommen, die den Bedarf in allen Kategorien (Landwirtschaft, Industrie, Verbraucher) decken. Die Verteilung ist aus folgender Grafik ersichtlich:

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Anmerkung: (Stand 7.9.12)

Deutschland hat ein gemäßigtes humides Klima mit Niederschlägen in allen Jahreszeiten. Mit einem verfügbaren, sich jährlich erneuernden Süßwasserdargebot von 188 Mrd. m3 (Quelle: UBA) ist Deutschland ein wasserreiches Land. Für die rund 82 Millionen Einwohner stehen somit pro Kopf und Jahr ungefähr 2.278 m3 (= 2.278.000 Liter) nutzbares Süßwasser zur Verfügung.

Die öffentliche Wasserversorgung nutzt mit rund 5,1 Mrd. m3 nur etwa 2,7 % des vorhandenen Wasserdargebots. Im Zeitraum 1991 bis 2007 ging die Wasserabgabe an Letztverbraucher um ca. 21% zurück (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland haben 2007 rund 3,6 Milliarden Kubikmeter Trinkwasser an Haushalte und Kleingewerbe abgegeben. Diese Menge entspricht einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 122 Litern pro Tag. Damit hat sich der langjährige Trend zur Reduzierung des Wasserverbrauchs weiter fortgesetzt. Im Jahr 2004 verbrauchte jeder Einwohner in Deutschland mit 126 Liter noch durchschnittlich 4 Liter pro Tag mehr. Im Vergleich zum Jahr 1991 hat sich der tägliche Pro-Kopf-Verbrauch um 22 Liter reduziert. In bestimmten Gebieten wie beispielsweise Sachsen lag der Wasserverbrauch im Jahr 2005 bei nur etwa 88 Litern pro Tag und Kopf. Folgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung:[1]
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Nach wasserwirtschaftlichen Schätzungen verteilt sich der Wasserverbrauch in Liter pro Kopf und Tag etwa wie folgt:

  • 3 l für Trinken und Kochen
  • 7 l zum Geschirr spülen
  • 7 l zum Putzen
  • 5–15 l für die Körperpflege
  • 20–40 l für Duschen (Baden nicht inbegriffen)
  • 30 l zum Wäsche waschen
  • 40 l für die Toilettenspülung

Nachfrageabhängige Wasserpreise und Umweltschutzziele bieten Wassernutzern Anreize zum Wassersparen. Dennoch sind in vielen europäischen Ländern die Wasserpreise zu gering, um Sparanreize zu geben, oder die Wasserabnahme wird nicht mit Zählern gemessen. So wurde in England erst vor wenigen Jahren begonnen, in Neubauten Wasserzähler zu installieren, so werden dort erst 14 % des Wasserbezugs privater Haushalte gemessen. Selbst in Ländern mit Wasserknappheit sind die Preise zu gering, um als Knappheitsindikatoren zum Wassersparen anzuregen.

In Deutschland dagegen bewirken das Preissystem und steigende Wasserpreise einen Anreiz zum Wassersparen, der zum Nachfragerückgang beigetragen hat. Viel höher und damit viel spar- wirksamer als die Trinkwasserpreise sind jedoch häufig die an den Trinkwasserverbrauch gekoppelten Entsorgungskosten, bzw. Abwasserpreise und die Preise für die Energie zur Erwärmung des Wassers. Dies hat auch zu einer Nachfrage nach wassersparender Technik (wassereffiziente Wasch- und Spülmaschinen, wassersparende Toilettenspülungen und Armaturen) geführt.

In vielen Fällen wird versucht, mit der Nutzung von Regenwasser, dem Bau von Zisternen oder Hausbrunnen auf dem eigenen Grundstück den Bezug von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz zu reduzieren. Diese Brauchwassernutzung entlastet die Trinkwasseraufbereitung und erschließt eine zusätzliche lokale Wasserquelle. Der verringerte Bezug von Wasser aus dem Netz lässt die laufenden Ausgaben für den Wasserbezug und bei entsprechenden Voraussetzungen auch die Abwasserkosten sinken. Die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen hält einer reinen Kostenkalkulation jedoch oft nicht stand. Die Investitionskosten übersteigen auch bei langfristiger Betrachtung häufig den Spareffekt.

Die Einsparung von Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz in regenreichen Gebieten, wie es überwiegend in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Fall ist, bringt in den meisten Fällen keine Entlastung in Bereichen, in denen Wassermangel herrscht. Langfristige Spareffekte und Umweltauswirkungen lassen sich nur schwer quantifizieren.

Der größte Teil der flüssigen Süßwasservorkommen befindet sich im Untergrund als Grundwasser gespeichert (99%). Die regionale Verteilung auf der Erde ist jedoch ungleichmäßig und hängt wesentlich von den klimatischen Bedingungen sowie der geologischen Beschaffenheit des Untergrunds ab. Im Unterschied zu vielen Rohstoffen erneuert sich ein Großteil des Grundwassers im natürlichen Wasserkreislauf durch versickernde Niederschläge.

Nur die genaue Kenntnis der Grundwasservorkommen ermöglicht eine dauerhafte Nutzung bei angepasster Bewirtschaftung. Wichtige Kenngrößen sind dabei die räumliche Abgrenzung, die hydraulischen Eigenschaften der Speichergesteine sowie die räumlichen und zeitlichen Variationen der Grundwasserqualität. Zur nachhaltigen Bewirtschaftung müssen außerdem die Grundwasserneubildung, der natürliche Abfluss und die Entnahme durch den Menschen bekannt sein.

Die benötigten Daten erhält man durch hydrogeologische Erkundung, durch Beobachtungen und Messungen an Bohrungen und Brunnen, durch geophysikalische Untersuchungen an der Erdoberfläche, durch aerogeophysikalische Messungen, durch Satellitenbildauswertung und durch meteorologische Beobachtungen.

Für eine nachhaltige Nutzung insbesondere auch dieser Vorräte ist ein angepasstes und zukunftweisendes Grundwassermanagement von großer Wichtigkeit.

Damit dieses erfolgreich durchgeführt werden kann, müssen möglichst genaue Kenntnisse über Menge, Erneuerbarkeit und Beschaffenheit des Grundwassers, aber auch über die hydrogeologische Struktur des Untergrundes vorliegen. Auf der Grundlage solcher Daten werden Nutzungskonzepte entwickelt, die auch ökologische und sozioökonomische Randbedingungen berücksichtigen. Die Realisierbarkeit dieser Konzepte wird in Modelluntersuchungen überprüft, bei denen der Ist-Zustand eines Grundwassersystems und seine möglichen zeitlichen Entwicklungen bestimmt werden. Die Ergebnisse sind dann Eckdaten für die Erstellung wasserwirtschaftlicher Planungsunterlagen, die von nationalen und multinationalen Entscheidungsträgern und Organisationen (wie Bundesministerien und -behörden, geologischen Diensten und Wasserbehörden) genutzt werden.

Große Bedeutung für das Grundwassermanagement hat der Einsatz mathematischer Verfahren und numerischer Modelle. Mit numerischen Modellen lassen sich Zustand und Entwicklung von Grundwassersystemen untersuchen und Einflüsse, etwa durch eine von Temperatur oder Salzgehalt abhängige Wasserdichte, quantitativ abschätzen. Mit ihrer Hilfe kann die Ausbreitung von Inhaltsstoffen im Grundwasser nachvollzogen und vorhergesagt werden. Auf diese Weise liefern sie Unterlagen für den Schutz von Grundwasservorräten und für Maßnahmen bei Schadensfällen.

Durch Modelle, die wesentliche Faktoren und Prozesse abbilden und unter ökologischen und ökonomischen Aspekten Dargebot und Nachfrage gegenüberstellen, werden Entscheidungen für ein integriertes, nachhaltiges Wasserressourcen-Management gestützt. Im Rahmen von Szenarienbetrachtungen lassen sich mit ihnen beispielsweise Prognosen zur Entwicklung der Wasserressourcen bei Klimaänderungen, zur Wasserversorgung in Abhängigkeit vom Bevölkerungswachstum oder auch zur Langzeitsicherheit von Deponien und zu Folgen von Bergbauaktivitäten auf die Umwelt treffen und daraus Managementstrategien ableiten.

Das hydrogeologische Gutachten als ein zentraler Bestandteil der Wasserrechtsunterlagen stellt die Grundlage zur Abschätzung der geplanten und beantragten Grundwasserentnahme dar: Wie wirkt sich das Planvorhaben auf den Wasserhaushalt aus? Sind ökologische Auswirkungen zu erwarten und sind andere Nutzungen betroffen?

Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen ist für große Grundwasserentnahmen auch eine Umweltverträglichkeitsstudie, ggf. FFH-VS, durchzuführen, in denen eine genaue Abschätzung des Planvorhabens auf zu betrachtende Schutzgüter unternommen wird.

Das Gutachten im Fall des Wasserrechtsantrages Nordheide wird von der Hildesheimer Firma Consulaqua erstellt. Es wird folgenden Aufbau haben:
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Das hydrogeologische Gutachten bezieht sich schwerpunktmäßig auf den (dargestellten) Betrachtungsraum (siehe Grafik). Dieser umfasst den maximalen Absenkbereich für den Prognosezustand („worst-case“-Betrachtung). Bodenkundliche Kartierungen und Auswertungen grenzen den Betrachtungsraum ein. Die Kernaussagen des hydrogeologischen Gutachtens im Betrachtungsraum werden durch ergänzende Untersuchungen und Aussagen aus den Bereichen Bodenkunde und Naturschutz sowie im Rahmen der UVS durchzuführende Bearbeitungen untermauert.
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Um den maximalen potentiellen Absenkungsbereich festzulegen, wurden unter Berücksichtigung der technischen Förderkapazitäten der Brunnenfassungen drei verschiedene Szenarien berechnet, bei denen jeweils eine Fassung mit maximal möglicher Jahresförderung beaufschlagt wurde und die anderen Brunnen die fehlende Antragsmenge liefern. Durch die umhüllende Linie der drei Absenkungsbereiche liegt am Ende der maximale Absenkungsbereich fest.

Im Rahmen der UVS werden zudem verschieden Varianten bzw. Förderkonstellationen geprüft, um die Variante mit den geringsten Auswirkungen auf die Umwelt im Betrachtungsraum festzulegen.

Wasser wird in Deutschland auf verschiedene Weise gefördert, wie folgende Tabelle[1] zeigt:
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Was die Förderung aus Grundwasser betrifft, so variieren die Anteile von Bundesland zu Bundesland beträchtlich. In Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland basiert die öffentliche Wasserversorgung zu 100% auf Grund- und Quellwasser, gefolgt von den Ländern Bayern (92 %), Brandenburg (91 %), Niedersachsen (89 %), Hessen (88 %), Mecklenburg-Vorpommern (86 %) und Rheinland-Pfalz mit 85 % Grundwasseranteil. Im Ländervergleich liegen Thüringen (52%), Sachsen-Anhalt (47 %) sowie Nordrhein-Westfalen (41 %) und Sachsen mit 33 % Grund- und Quellwasseranteil an der öffentlichen Wasserversorgung am unteren Ende. Die beiden letztgenannten Bundesländer besitzen große Ressourcen an Oberflächenwasser, das in Trinkwassertalsperren gespeichert wird. Berlin mit nur 25 % Grundwasseranteil gewinnt einen Großteil seines Trinkwassers aus Uferfiltration.

Absolut betrachtet liegt Bayern mit einer jährlichen Grundwassergewinnung von 0,83 km³ deutlich vor den Bundesländern Nordrhein-Westfalen mit 0,50 km³ und Niedersachsen mit 0,49 km³ sowie Baden-Württemberg mit 0,47 km³.

Der durchschnittliche Pro-Kopf-Gebrauch in Deutschland ist seit 1990 um 17% gesunken und liegt aktuell bei 122 Litern pro Einwohner und Tag, was folgende Statistik[1] für das Jahr 2007 (neuere liegen zum 8.8.2012 beim Statistischen Bundesamt nicht vor) illustriert:
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122 Liter – diese Zahl bezieht sich auf Haushalte und Kleingewerbe, die statistisch gemeinsam erfasst werden.

Ein Vergleich von sechs europäischen Ländern zeigt, dass der deutsche Pro-Kopf-Gebrauch niedriger als in anderen langjährigen EU-Mitgliedstaaten ist (Quelle: VEWA-Studie 2010).


[1] http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb10_jahrtabu2.asp

Der Wasserverbrauch pro Einwohner pro Tag (ohne Industrie und Gewerbe) liegt in Hamburg bei 107 Litern. Damit steht Hamburg auf Verbraucherseite im Vergleich zum Bundesdurchschnitt relativ gut da (Bundesdurchschnitt: 122 Liter, Zahl enthält allerdings gewerblichen Wasserverbrauch, Stand 2007, Quelle: Statistisches Bundesamt).

Auf der Förderseite hingegen hat Hamburg im Vergleich zum Bundesdurchschnitt eine sehr geringe Wasserverlustquote (4 % in Hamburg, Bundesdurchschnitt 6,5 %). Im internationalen Vergleich schneidet Hamburg sogar noch besser ab (Paris: 15 %, Rom: 31 %, London: 33 % Wasserverlustquote). Das zeigt: In Hamburg ist das Leitungsnetz modern und gut gepflegt.

Diese Grafik zeigt Hamburgs Sparbemühungen der letzten Jahrzehnte:

Sparbemühungen

Weiteres Sparen wird nun schwieriger. Der Verbrauch wird sich eher verstetigen, wie folgende Grafik zeigt:

Prognose Grundwasser

B. Hamburg und sein Wasser

Der Kenntnisstand über das nutzbare Grundwasserdargebot[1] in den von HAMBURG WASSER genutzten Einzugsgebieten wird in der Grundwasserdargebotsstudie zusammengefasst, die im Jahr 2000 erstellt und 2003, 2007 und 2011 fortgeschrieben wurde.In der Region Hamburg können generell mindestens drei Grundwasserleiter unterschieden werden:

  • Quartäre Ablagerungen der Saale- und Weichselkaltzeit, stellenweise mit pliozänen Sanden
  • Obere Braunkohlesande (OBKS) inklusive niveaugleicher elsterkaltzeitlicher
    Sedimente in den quartären Rinnen
  • Untere Braunkohlesande (UBKS) inklusive niveaugleicher elsterkaltzeitlicher
    Sedimente in den quartären Rinnen.

Das gesamte in allen drei Grundwasserleitern nutzbare Grundwasserdargebot für die im Besitz von HAMBURG WASSER befindlichen Wasserwerke beträgt 134,5 Mio. m³ pro Jahr.


[1] Definition „nutzbares Grundwasserdargebot“ siehe DIN 4049, Teil 3

Für die wasserwirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Planung sowie für die langfristige Entwicklung des Wasserbedarfs im Versorgungssystem von HAMBURG WASSER wurde für den Zeitraum bis 2030 eine Wasserbedarfsprognose erstellt (COOPERATIVE Infrastruktur und Umwelt & ISOE, 2007)[1].

Das Versorgungsgebiet von HAMBURG WASSER umfasst das Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg sowie 22 Städte und Gemeinden in der Metropolregion Hamburg, die ganz oder teilweise versorgt werden (aus in den betreffenden Bundesländern stammenden, eigenen Wasserrechten!) Hierzu zählt auch die Hansestadt Lübeck, die seit Mai 2012 ebenfalls Mitglied der Metropolregion ist. In weiteren zehn Gemeinden sind einzelne Verbraucher an das Versorgungsnetz angeschlossen.

Außerdem liefert HAMBURG WASSER Trinkwasser an sieben Wasserversorgungsunternehmen (Weiterverteiler, ebenfalls aus Wasserrechten der jeweiligen Bundesländer). Als Weiterverteiler zählt auch die Stadt Lübeck. Die an Lübeck zu liefernden Wassermengen sind in den in der Wasserbedarfsprognose zusammengestellten Zahlen noch nicht berücksichtigt (Datenstand 2005). Inzwischen wird die Gemeinde Neu Wulmstorf nicht mehr mit Trinkwasser beliefert, sodass die in der Bedarfsstudie prognostizierte Wasserabgabe um 0,7 Mio. m³/a reduziert werden muss.

Das Versorgungsgebiet von HAMBURG WASSER hat eine Fläche von rund 1.000 km². Im Versorgungsraum leben etwa rund 2 Mio. Einwohner, davon ca. 12 % außerhalb des Stadtgebietes von Hamburg.

Der Wasserbedarf im Versorgungsgebiet nahm seit Ende der 1970er Jahre stetig ab. In den letzten Jahren ist im Einklang mit den Ergebnissen der Wasserbedarfsprognose eine gewisse Stabilisierung der Wasserabgabe festzustellen. Für die zukünftigen technischen und wirtschaftlichen Entscheidungen stellt sich die Frage, in welchem Zeitrahmen und in welchem Ausmaß sich der Trend der Abnahme des spezifischen Wasserbedarfs in Hamburg fortsetzt.

Im Zusammenhang mit der Entwicklung des häuslichen Wasserbedarfs sind die Einwohnerentwicklung, die technischen Veränderungen (Haushaltsgeräte, Sanitärtechnik etc.) und die Verhaltensweise der Nutzer von Bedeutung. Für die zukünftige Entwicklung des Wasserbedarfs der anderen Verbraucher (öffentliche Einrichtungen, Kleingewerbe, Industrie etc.) sind die jeweils maßgeblichen Faktoren des spezifischen Wasserbedarfs zu identifizieren und fortzuschreiben. Das Konzept des erstellten Prognosemodells berücksichtigt insbesondere diese nachfrageseitigen Aspekte des Wasserbedarfs.

Die tatsächliche Wasserförderung von HAMBURG WASSER betrug im Jahr 2005 (Basis der Studie) insgesamt 119,3 Mio. m³ (Rohwasserförderung). An Verbraucher und Weiterverteiler wurden 109,5 Mio. m³ abgegeben. Daraus ergeben sich rund 9,8 Mio. m³/Jahr für Eigenbedarf (ca. 4 %) und Rohrleitungsverluste (ca. 4 %). Der sicherzustellende Wasserbedarf ist stets höher als die tatsächliche Wasserförderung, da gesetzlich Ausfallabsicherungsmengen sowie Trockenjahreszuschläge zu berücksichtigen sind.

Die letzte Wasserbedarfsprognose aus dem Jahr 2007 (Datenbasis 2005) kam zu dem Ergebnis, dass die jährliche Wasserabgabe im derzeitigen Versorgungsraum zwischen den Jahren 2010 und 2015 mit etwa 108,7 Mio. m³ ihr Maximum erreicht und bis 2030 voraussichtlich auf 105,4 Mio. m³ sinkt. Der in Zukunft langsamer sinkende spezifische Wasserbedarf in den Haushalten wird nach dieser Studie durch eine leicht steigende Einwohnerzahl, einen steigenden Bedarf von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie einen Mehrbedarf bei der Gruppe der Weiterverteiler kompensiert werden.

Der durch HAMBURG WASSER vorzuhaltende Wasserbedarf setzt sich wie folgt zusammen:

Wasserbedarf
[Mio. m³/a]

Wasserbedarf der Kunden im Versorgungsgebiet von HW

108,0

Sicherheit für Ausfälle im Versorgungssystem

10,8

Trockenjahreszuschlag

5,0

Rohrnetzverluste

4,3

Wasserwerkseigenbedarf

3,5

Hansestadt Lübeck (aus SH-Brunnen, wasserrechtliche Bewilligung)

5,0

Summe

136,6

Daraus folgt, dass bei der Gegenüberstellung des gesamten Grundwasserdargebotes aller Einzugsgebiete von HAMBURG WASSER und dem Wasserbedarf ein Defizit von derzeit 2,1 Mio. m³/a besteht.

 [1] Der Beginn des Wasserrechtsverfahrens Nordheide liegt bereits mehrere Jahre zurück. Um einen aktuellen Datenbestand auch für die Wasserbedarfsprognose abbilden zu können, wird die Studie (gemeinsam von Gutachtern von Hamburg Wasser sowie denen des Landkreises Harburg) überarbeitet. Die Ergebnisse werden im März 2014 veröffentlicht.

Im Bereich der Hamburger Haushalte ist der Wasserbedarf seit Ende der 1970er Jahre um rund ein Drittel gesunken. Entsprechend ist die Grundwasserentnahme von bis zu 172 Mio. m3 im Jahr 1976 auf 118 Mio. m3 im Jahr 2011 gesunken.

Seit den 1970er Jahren hat sich das verfügbare Grundwasserdargebot verringert. 1986 wurde die Menge noch auf 171,5 Mio. m3 pro Jahr geschätzt, wobei ein Anteil von 18,4 Mio. m3 pro Jahr als gefährdet galt (durch Schadensfälle oder Grundwasserversalzung).

Nach der Grundwasserdargebotsstudie aus dem Jahr 2007 beträgt das für HAMBURG WASSER verfügbare nutzbare Grundwasserdargebot noch 137,4 Mio. m3 pro Jahr, wovon 1,9 Mio. m3 als gefährdet eingestuft sind.

Ein wesentlicher Grund für den Rückgang des Grundwasserdargebots ist die Grundwasserversalzung. In früheren Dekaden wurde das Grundwasserdargebot zu hoch eingeschätzt. Infolge zu hoher Grundwasserentnahmen in den 1960er bis 1980er Jahre haben sich die Bereiche mit versalzenem Grundwasser ausgeweitet. Um dies zu bremsen, mussten die Fördermengen in den betroffenen Einzugsgebieten zum Teil deutlich reduziert werden. Betroffen sind die Wasserwerke Baursberg, Bergedorf, Billbrook, Curslack, Langenhorn, Lohbrügge, Schnelsen, Stellingen, Süderelbmarsch, Wilhelmsburg (inzwischen stillgelegt).

Schadstoffe und Altlasten sind ein weiterer Grund dafür, dass das Grundwasserdargebot sinkt.

Hierbei stellen diffuse, d.h. mehr oder weniger flächige Stoffeinträge in das Grundwasser das Problem dar. Es kann sich dabei um Schadstoffe aus der Luft handeln, die mit dem Regen ausgewaschen werden und in den Boden und von dort in das Grundwasser sickern, um belastete Gewässer, deren Wasser in das Grundwasser eindringt, oder um Abbauprodukte von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

Obwohl die Stadt in den letzten 25 Jahren massiv in die Sanierung von Grundwasserschäden investiert hat, sind in einer Reihe von Einzugsgebieten Teile des Grundwassers so stark belastet, dass es für Jahrzehnte nicht mehr für die Trinkwassergewinnung genutzt werden kann.

Im Jahr 2011 förderte HAMBURG WASSER insgesamt 117,8 Mio. m3.

Wie die meisten Großstädte, so kann auch Hamburg seinen Wasserbedarf nicht vollständig selbst decken. Das liegt daran, dass in Städten viele Verbraucher – Einwohner, Industrie und Gewerbe – auf einem vergleichsweise geringen Raum zusammenkommen.
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Nur gut zwei Drittel des Wasserbedarfs der Hansestadt können in Hamburg selbst gewonnen werden. Ein Viertel des Wassers kommt aus Schleswig-Holstein. 13,1 Prozent – und damit der geringste Anteil – kommen aus Niedersachsen. Im Wasserwerk Nordheide, einem von insgesamt 17 Wasserwerken von HAMBURG WASSER, wurden in der Vergangenheit durchschnittlich etwa 15,7 Mio. Kubikmeter Wasser jährlich gefördert.
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Zu diesen Prozentsätzen tragen die Brunnen zur Rohwasserversorgung Hamburgs bei:

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Die Versorgung aus dem Umland ist keine Einbahnstraße. Ob Arbeitsplätze, Infrastruktur, Kaufkraft – die Metropolregion profitiert umgekehrt ebenfalls von der Nähe zur Großstadt. Nur ein Beispiel: Rund 50.000 Menschen aus dem Landkreis Harburg haben einen Arbeitsplatz in Hamburg, aus Niedersachsen insgesamt sind es rund 90.000 Menschen. Sie arbeiten in Hamburg, nutzen die Stadt als Freizeit- und Kulturangebot und erwarten, dass Hamburg auch für sie eine gute Infrastruktur bietet.

Ja, im Rahmen der durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung sind Alternativen zum geplanten Vorhaben darzustellen und hinsichtlich der umweltbezogenen Auswirkungen zu bewerten.

In Frage kommen grundsätzlich die Förderung von Grundwasser in einem anderen Gebiet außerhalb des Gebietes Nordheide oder die Nutzung von Oberflächenwasser zur Trinkwasserversorgung. Beides aber ist problematisch. (siehe hierzu auch Frage 9).

Im Rahmen der Prüfung von Konzeptalternativen ist zu klären, ob durch eine direkte oder indirekte Nutzung von Oberflächenwasser eine Reduzierung des Bedarfs an Grundwasser erreicht werden kann. Im Prinzip stellt die Elbe diesbezüglich ein nahezu unerschöpfliches Oberflächenwasserpotenzial dar. Aufgrund qualitativer Einschränkungen ist nach Einschätzung von HAMBURG WASSER die Nutzung von Elbewasser aber keine Alternative zur Verwendung von Grundwasser.

Die Gesetze schreiben zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher vor, dass der Nutzung der Ressource Grundwasser der Vorrang vor anderen Ressourcen einzuräumen ist. Dies entspricht den Anforderungen der DIN 2000 “Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Wasserversorgungsanlagen” vom Oktober 2000. Zur Wahl des Wasservorkommens wird in der DIN folgendes ausgeführt:

Die Auswahl der zur Versorgung zu nutzenden Wasservorkommen richtet sich nach deren Beschaffenheit, Ergiebigkeit und Schutzmöglichkeit. Die langfristige Sicherheit der Wassergewinnung sowohl in quantitativer (siehe 4.2) als auch in qualitativer (siehe Abschnitt 5) Hinsicht ist oberstes Ziel. Ökologische und ökonomische Aspekte sind zu beachten.

Bei der gegenwärtigen Nutzung von Grundwasservorkommen durch HAMBURG WASSER wird den o. a. Leitsätzen in jeder Hinsicht entsprochen. Insbesondere wird der Aspekt der Versorgungssicherheit bei der Nutzung von Grundwasser im Gegensatz zu Oberflächengewässervorkommen (Gefährdung durch z. B. Havarien, Hochwasserereignissen in Folge von Meereswasserspiegelanstieg und steigender Sturmfluthäufigkeiten) berücksichtigt.

Demnach würde eine Aufgabe von geeigneten Wasservorkommen, die den o. a. Leitsätzen voll entsprechen, zugunsten von Wasservorkommen, bei denen dies nicht der Fall ist, den Leitsätzen der DIN 2000 widersprechen.

Auch unter Beachtung des in der novellierten Trinkwasserverordnung (2001) in § 6 formulierten Minimierungsgebotes für Schadstoffe ist die direkte oder indirekte Nutzung von Oberflächenwasservorkommen keine Alternative zum Grundwasser.

Auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) der Freien und Hansestadt Hamburg sieht in der Aufbereitung von Oberflächenwasser bzw. dem Uferfiltrat der Elbe zu Trinkwasserzwecken im Zusammenhang mit dem Wasserrechtsverfahren Nordheide für den in Rede stehenden Betrachtungszeitraum keine realistische Alternative. Trotz der in den letzten Jahren insgesamt verbesserten Elbwasserqualität bestehen bei der Nutzung von Oberflächenwasser weiterhin erhebliche qualitative Risiken. Dies betrifft einerseits mögliche Havarien/Unfälle (z. B. UNDINE-Unfall im Jahr 2008), aber auch vor allem diffuse Belastungen mit gefährlichen Spurenstoffen im Sediment und im Wasser.

Eine aktuelle Einschätzung der Elbwasserqualität findet sich im „Elbebericht 2008“ der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe). In diesem gemeinsamen Bericht aller Anrainer-Bundesländer (auch Niedersachsen) sind die Ergebnisse des nationalen Überwachungsprogramms Elbe zusammenfassend dargestellt. Darin heißt es in der Zusammenfassung:

Im Hinblick auf den Elbestrom bleibt als vorläufiges Ergebnis festzuhalten, dass – bezogen auf die Schadstoffgruppen „Schwermetalle“ und „Industriechemikalien“ sowie auf das Nitrat – in allen 10 OWK keine UQN-Überschreitungen festgestellt wurden. Aus der Gruppe der Pestizide kam es in dem OWK zwischen Saale und Havelmündung zu einer UQN-Überschreitung durch Hexachlorcyclohexan (Gesamt-HCH). In der Gruppe der „anderen Schadstoffe“ traten die meisten UQN-Überschreitungen auf. Hiervon waren alle OWK von der deutsch/tschechischen Grenze bis zur Mündung betroffen. Auffällig waren Gesamt-DDT, p,p‘-DDT, ÓBenzo(g,h,i)-perylen+Indeno(1,2,3-cd)-pyren und Tributylzinnverbindungen. Hieraus resultiert für die Gesamtbewertung des deutschen Abschnittes des Elbestromes ein „nicht guter chemischer Zustand“.

Darüber hinaus enthält der Bericht Ergebnisse über signifikante Belastungen des Elbesediments durch Dioxine und polychlorierte Biphenyle (DL-PCB). In Fischen aus der Elbe wurden ebenfalls Überschreitungen von EU-Lebensmittel-Höchstmengen für Dioxine festgestellt. Eine Ausbreitung dieser Problematik über andere Lebewesen (Tiere, Pflanzen, Pilze) kann nicht ausgeschlossen werden.

Des Weiteren ist davon auszugehen, dass, bedingt durch weitere Steigerungen der Empfindlichkeit bei den analytischen Methoden, auch zukünftig „neue“ Problemstoffe als Hinterlassenschaften des „normalen menschlichen Konsums“ im Wasser und im Sediment der Elbe zu finden sein werden. Dies gilt vor allem für Begleitstoffe aus Kunststoffen und Reinigungsmitteln, Pflanzenschutzmittel, Biozide und Arzneimittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte. Die Elbwassernutzung wäre vor diesem Hintergrund lediglich mit einer entsprechend konzipierten Wasseraufbereitung („Wasserfabrik“) realisierbar. Dadurch entstünden durch die erforderlichen energieintensiven Aufbereitungsverfahren und die Entsorgung der schadstoffbehafteten Aufbereitungsschlämme erhebliche Investitions- und darüber hinaus hohe Betriebskosten. Eine vollständige Eliminierung von Schadstoffen, insbesondere der organischen Spurenstoffe, durch die Wasseraufbereitung könnte gleichwohl nicht erreicht werden. Dabei ist außerdem zu beachten, dass die EG-Wasserrahmenrichtlinie in Artikel 7 (3) fordert, den Aufwand für die Aufbereitung von Trinkwasser zu minimieren.

Vor diesem Hintergrund ist eine Elbwasserentnahme, aber auch eine Nutzung von Elbuferfiltrat auf absehbare Zeit mit großen Qualitätsrisiken behaftet und für die Trinkwasserversorgungsplanung der Metropolregion Hamburg keine denkbare Variante. Die Versorgungssicherheit und die Belieferung der Bevölkerung mit Trinkwasser von hoher Qualität ist derzeit nur durch eine Nutzung von weitgehend naturbelassenem Grundwasser unter Anwendung möglichst naturnaher Aufbereitungsverfahren zu gewährleisten, so dass auf die Ressourcen im Wasserwerk Nordheide auf absehbare Zeit nicht verzichtet werden kann.

In den letzten 40 Jahren wurden zwei Grundwasserkörper hinsichtlich der Erschließungsmöglichkeiten für HAMBURG WASSER erkundet.

Göhrde/Drawehn

Etwa zeitgleich mit dem ersten hydrogeologischen Untersuchungsprogramm in der Nordheide wurde auch der Bereich Göhrde/Drawehn zwischen Ilmenau im Westen, Elbe im Norden und Jetzel im Osten Ende der 1960er Jahre hydrogeologisch erkundet. Die Erkundungsbohrungen und Grundwassermessstellen wurden im Hinblick auf eine mögliche Erschließung von zusätzlichen Grundwasserkörpern zum Teil von den Hamburger Wasserwerken finanziert. Die folgenden Grundwasserbeobachtungen in den 1970er und 1980er Jahren führten zu der Erkenntnis, dass im ganzen Untersuchungsgebiet sinkende Grundwasserstände zu verzeichnen waren. Daraus ergab sich der Schluss, dass das Grundwasserdargebot bereits vollständig genutzt bzw. in Teilgebieten bereits übernutzt wird. Die abnehmenden Grundwasserspiegel im Bereich Göhrde/Drawehn im Vergleich zu anderen Gebieten in Niedersachsen sind auf die deutlich niedrigere Grundwasserneubildungsrate zurückzuführen. Die Verhältnisse sind von Brühmann (1994) ausführlich dargestellt worden.

Untersuchungsprogramm Südost-Holstein – Raum Schwarzenbek/Lauenburg

In den 1980er und Anfang der 1990er Jahre wurden im Rahmen des groß angelegten Untersuchungsprogramms Südost-Holstein auch die Möglichkeiten für die Erschließung neuer Grundwasserressourcen durch HAMBURG WASSER erkundet. Da für weite Bereiche des Untersuchungsgebietes bereits von einem hohen Nutzungsgrad auszugehen war, hat sich die Erkundungsaktivität von HAMBURG WASSER auf ein Gebiet östlich der Linie Geesthacht-Schwarzenbek und BAB A 24, dem Stecknitztal und der Elbe konzentriert. Daten für eine Schätzung des nutzbaren Grundwasserdargebotes liefern die fachlichen Ergebnisberichte zum Projekt und das numerische Grundwassermodell.

Als wesentliche Schlussfolgerung kann festgestellt werden, dass auch in diesem Gebiet keine zusätzlichen Grundwasserreserven vorhanden sind. Entsprechende Vorhaben werden zudem durch die Versalzung der Lauenburger Rinne und durch den heterogenen hydrogeologischen Aufbau (verbreitete mächtige Geschiebemergel, Rinnen weitgehend mit Lauenburger Ton verfüllt) des Untersuchungsgebietes verkompliziert.

Das geschätzte nutzbare Grundwasserdargebot ist in den genannten Gebieten durch die derzeit gültigen Wasserrechte weitgehend ausgeschöpft. Es bestehen kaum Spielräume für zusätzliche Erschließungen.

HAMBURG WASSER verwendet das Heidewasser nicht als Wirtschaftsgut, sondern nimmt als öffentliches Unternehmen nur kostendeckende Preise. Genaugenommen verkauft HAMBURG WASSER eine Dienstleistung: Nämlich die Förderung und Aufbereitung von Grundwasser zu Trinkwasser und die Verteilung an die Kunden. Wasser hat keinen Besitzer; es ist ein grenzübergreifendes Allgemeingut. HAMBURG WASSER ist daher kein „Wasserhändler“, sondern Dienstleister für Aufgaben der Wasseraufbereitung und –versorgung. Dazu sind umfangreiche technische Investitionen und ein hochqualifiziertes Pertsonal notwendig. Der Wasserpreis, den der Verbraucher letztlich für die Dienstleistung zahlt, setzt sich also aus vielen Faktoren zusammen. Ein kleiner Anteil wird auch durch die Wasserentnahmegebühren der Bundesländer verursacht.

Die Stadtwerke Lübeck (bis 2006 Energie & Wasser Lübeck) sehen sich seit Jahren dem Problem gegenüber, dass in zwei Wasserwerken die Fördermengen reduziert werden müssen, weil die Salzgehalte im Grundwasser ansteigen. Ein Wasserwerk muss wahrscheinlich in den nächsten Jahren ganz aufgegeben werden. Daher ist die Stadt Lübeck gezwungen, andere Ressourcen zu nutzen, um die Versorgung der 212.000 Einwohner langfristig sicherzustellen.

Um dieser Entwicklung rechtzeitig zu begegnen, wurde ein neues Wassergewinnungsgebiet in der Gemeinde Geschendorf untersucht. Die dort durchgeführten Untersuchungen zeigten, dass die gewinnbare Grundwassermenge wegen salzhaltigem Tiefengrundwasser und Feuchtbiotopen beschränkt ist.

Außerdem wurde eine Verbundlösung mit HAMBURG WASSER geprüft. Als sinnvolle Alternative bot sich die Wasserlieferung vom schleswig-holsteinischen Wasserwerk Großhansdorf aus an, das von Hamburg Wasser betrieben wird. Die Brunnen des Wasserwerks Großhansdorf fördern aus dem gleichen – in Schleswig-Holstein gelegenen – Grundwasserkörper wie die geplanten Brunnen bei Geschendorf.

Indem aber auf Neuerschließung und den Bau eines zweiten Wasserwerks verzichtet wird, können doppelte Anlagen und mögliche Einflüsse auf Feuchtgebiete sowie Grundwasserversalzung vermieden werden. Mit der Förderung im Einzugsgebiet der Trave, der Aufbereitung in Großhansdorf und dem Verbrauch in Lübeck ist das Projekt eine ökologisch und ökonomisch vernünftige Entscheidung, die exakt den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Das Projekt ist damit ein gutes Beispiel für nachhaltige Wasserwirtschaft und aus Sicht des Naturschutzes die beste Lösung.

In Abstimmung mit den Stadtwerken Lübeck und den Wasserrechtsbehörden in Schleswig- Holstein ist vereinbart worden, dass HAMBURG WASSER ab 2009 pro Jahr mindestens 3,2 Mio. m3 und ab 2013 mindestens 4,2 Mio. m3 Trinkwasser nach Lübeck leitet. Das Grundwasser wird im schleswig-holsteinischen Landkreis Stormarn gefördert und im Wasserwerk Großhansdorf aufbereitet. Wie aus dem Bewilligungsbescheid für das Wasserwerk Großhansdorf vom 22.9.2006 hervorgeht, sieht das Wasserrecht einen Anteil des dort geförderten Wassers für Gemeinden in Schleswig-Holstein vor. Die Stadt Lübeck hat also einen Anspruch auf das schleswig-holsteinische Wasser, das jetzt dorthin geliefert wird.

Würde Hamburg Wasser diese Dienstleistung für schleswig-holsteinische Gemeinden, also auch für Lübeck, nicht übernehmen, würden diese Gemeinden über dem gleichen Grundwasserkörper ein eigenes Wasserwerk bauen müssen. Jedenfalls stünde das Wasser nicht alternativ für den Verbrauch in Hamburg zur Verfügung und könnte den Bedarf aus der Heide also nicht mindern.

Eine vergleichbare Situation bestand nach dem alten Wasserrecht in der Nordheide. Danach hatte HAMBURG WASSER die Verpflichtung, auf Anforderung bis zu 5 Mio. m3 pro Jahr (also 20 Prozent der Fördermenge) an Wasserversorgungsunternehmen des Landkreises Harburg zu liefern. Allerdings sind entsprechende Anforderungen in der Vergangenheit nie erfolgt. Da der Bedarf faktisch fehlt, kann eine solche Bevorratung gemäß aktueller Gesetzeslage nicht mehr Bestandteil des beantragten Wasserrechts sein.

Eine Durchleitung von Trinkwasser aus dem Wasserwerk Nordheide über das Hamburger Leitungsnetz nach Lübeck wäre schon aus technischen Gründen nicht möglich (vorhandenes Leitungsnetz hierfür nicht ausgelegt, herrschende Druckverhältnisse lassen das nicht zu).

Das Werk Nordheide liefert Wasser in den Westen und Süden Hamburgs. Ein Verbund zwischen den Zonen Nordost und West setzte erhebliche Veränderungen im Versorgungssystem voraus, die zugleich zu einer längeren Aufenthaltszeit des Wassers im Netz und damit zu Qualitätsminderungen führen würde.

Für die Wasserversorgung für Lübeck wird der Brunnen Großhansdorf verwendet (asiehe vorherige Frage).

Die Förderung aus der Nordheide kann daher nicht durch die Wassergewinnung aus Schleswig-Holstein ersetzt werden. Die beantragte Menge für das Wasserrecht Nordheide steht damit in keiner Beziehung zur Wasserlieferung des Wasserwerks Großhansdorf nach Lübeck.

Zwar könnte Lübeck grundsätzlich sein Wasser selbst fördern. Dazu müssten jedoch weitere Brunnen gebaut werden, wohingegen entsprechende Anlagen bei HAMBURG WASSER vorhanden sind.

Wenn Lübeck in der Nähe des Wasserwerks Großhansdorf sein Wasser selbst fördert, würde die dem Wasserwerk Großhansdorf bewilligte Jahresentnahme um diese Menge zu kürzen sein, damit der Grundwasserkörper nicht übernutzt (d.h. mehr entnommen als durch Grundwasserneubildung nachgeliefert) wird. Wasserrechtlich darf ein Wasserwerk nur für bestimmte Bereiche Wasser zur Verfügung stellen, nämlich genau so, wie es in der jeweiligen Bewilligung verankert ist.

Im Wasserrecht ist neben dem Zweck der Verwendung – in unserem Fall die öffentliche Trinkwasserversorgung – oftmals auch das Versorgungsgebiet benannt, bis hin zu den versorgten Stadtteilen. Damit kann praktisch eine Durchleitung von Trinkwasser in andere Versorgungsgebiete unterbunden werden. Bezüglich einer Durchleitung müssten jedoch neben den technischen Voraussetzungen auch die chemische Zusammensetzung des Wassers hinsichtlich der Mischbarkeit mit anderen Wässern geprüft werden (Stichwort: Ablagerungen im Verteilungsnetz).

Die 17 Wasserwerke, die für HAMBURG WASSER die Wasserversorgung sicherstellen, sind mehr oder weniger in einem Verbund tätig und beliefern unterschiedliche Stadtteile und Regionen.

Damit auch im höchsten Hochhaus das Wasser im obersten Stockwerk noch mit einem entsprechenden Druck aus dem Hahn fließt, muss man für die Versorgung in der Versorgungszone einen bestimmten Mindestdruck vorhalten.

Das Versorgungsgebiet von HAMBURG WASSER wird durch 17 Grundwasserwerke beliefert. Die einzelnen Wasserwerke versorgen normalerweise die angrenzenden Stadtteile oder Ortschaften.

Eine Ausnahme stellt das Wasserwerk Nordheide dar, das mehrere Stadtteile im Westen von Hamburg beliefert. Dazu muss das Wasser über eine etwa 40 km lange Reinwasserleitung befördert werden. Im Wasserwerk Nordheide wird das Wasser zunächst auf eine bestimmte Höhe gepumpt und dann im freien Gefälle bis an die Grenzen von Hamburg transportiert. Bei der Planung des Wasserwerkstandortes hat man die geodätischen Höhen zwischen Werk und Versorgungsgebiet berücksichtigt, sodass nur einmal Energie für den Transport aufgewendet werden muss.

Da das Versorgungsgebiet beträchtliche Höhenunterschiede aufweist, die Wasserwerke sehr unterschiedliche Fördermengen besitzen und zudem auch der Verbrauch in den einzelnen Stadtteilen sehr unterschiedlich ist, hat man das Versorgungsgebiet in unterschiedliche Druckzonen eingeteilt. Zwischen den einzelnen Zonen gibt es Übergabestellen, um im Bedarfsfall einen Ausgleich sicher stellen zu können.

HAMBURG WASSER hat zwischen 1980 und 2000 Planungen für ein mögliches Brauchwassernetz verfolgt. Der rückläufige Wasserdarf in Industrie und Gewerbe (Einsparung seit 1980: rund 75%) und die sehr unterschiedlichen Ansprüche an das Brauchwasser (z.B. Trinkwasserqualität oder enthärtet) haben eine Realisierung verhindert.

Ein Brauchwasser-Konzept von Seiten HAMBURG WASSER aufzustellen würde unter den gegebenen Verhältnissen bedeuten, dass man ein völlig neues Leitungsnetz zu weit verstreuten einzelnen Kunden braucht, da Frisch- und Brauchwasser ja nicht in einem Netz transportiert werden können. Das scheidet jedoch aus finanziellen Erwägungen völlig aus.

Brauchwasser-Konzepte können daher nur beim Kunden selbst liegen. Wenn dieser einen eigenen Brunnen hat, dann kann er für sich ein solches Konzept durchaus sinnvoll erarbeiten und damit seinen eigenen Verbrauch mindern. HAMBURG WASSER kann in diesem Bereich jedoch kaum etwas machen.

Problematisch ist hier zum Beispiel die Nutzung von Trinkwasser für die Garten- und sonstige Pflanzenberegnung, aber auch hier liegen entsprechende Maßnahmen beim Kunden.

Für alle nicht ausreichend natürlich geschützten Grundwasserkörper werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Alle Altlasten sind in einem umfangreichen Programm über Jahrzehnte erfasst, untersucht und bewertet worden. Sofern Verschmutzungen des Grundwassers durch Altlasten auftreten, kommt hier das Altlastensanierungsprogramm von Hamburg zum Tragen. Es wird von der BSU durchgeführt, nicht von HAMBURG WASSER. Das gilt auch für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten.

Die Gebiete, die Hamburg innerhalb des Stadtgebiets für die Trinkwassergewinnung nutzt, sind im Gegensatz zu früheren Zeiten seit etwa 20 Jahren sehr gut erkundet und exakt dokumentiert, weshalb die Problematik der Versalzungen gut erforscht ist.

Da dem Salz grundsätzlich nicht ausgewichen werden kann, ist es notwendig, bei der Ermittlung der nutzbaren Dargebotsmengen (Grundwasserdargebotsstudie) zu reagieren.

Die Ursache für die Versalzung von Brunnen liegt darin begründet, dass im Untergrund von Hamburg Salzstöcke liegen, die auch in jene Grundwassergebiete ragen, die HAMBURG WASSER für die Förderung nutzt. Im Umfeld dieser Salzstöcke ist der Salzgehalt natürlich höher als in entfernteren Grundwasserschichten. Ein aktiver Brunnen kann die Strömungsrichtung umlenken und das Wasser zu sich hinziehen. Je nach Lage und Förderintensität des Brunnens geschieht diese Umlenkung stärker und schneller. Liegt der Brunnen also in der Nähe eines Salzstockes liegt, dann zieht er auch dieses versalzene Wasser zum Brunnen. Da Salzwasser immer schwerer als Süßwasser ist, lässt sich das versalzene Wasser nicht entfernen.

Versalzungsprozesse geschehen nicht plötzlich, sondern ziehen sich über Jahre und Jahrzehnte hin. Deswegen sind auch die Konzentrationen, die gemessen werden, nicht immer als „echte Trends“ auszumachen.

Wenn der Trend einer Versalzung erkannt wird, kann man diesen stoppen, indem man diesen Brunnen dann weniger „beaufschlagt“, also weniger fördert und/oder den Brunnenstandort verlagert.

Versalzene Bereiche in den tiefen Grundwasserleitern existieren nicht überall. In Hamburg sind einige Wasserwerke und Brunnen betroffen (z.B. Bergedorf, Billbrook-Billstedt, Curslack (Tiefbrunnen)), ähnlich in Lübeck. In der Heide dagegen haben wir das Problem nicht, da dort solche Salzstöcke nicht vorhanden sind (die Salzstöcke von Lüneburg sind zu weit weg).

C. Das aktuelle Antragsverfahren von Hamburg Wasser

Nicht mehr als bisher, aber noch umweltschonender. Beantragt wird von HWW formal die maximale Jahresmenge von 18,4 Mio cbm/Jahr, mit einer Laufzeit von 30 Jahren im Rahmen einer Bewilligung. Die tatsächliche Entnahme soll im Durchschnitt auf 16,1 Mio cbm/a beschränkt werden.

Nein, im Gegenteil, die Menge von 16,1 Mio cbm ist niedriger als die mittlere Entnahmemenge von 18,8 Mio cbm, die zwischen 1983 und 2004 gefördert wurde. Das ist der Zeitraum, in dem auch die Brunnen in Schierhorn in die Förderung einbezogen waren. Diese sollen nun reaktiviert werden.
Die formal beantragte Menge fällt höher aus, weil HAMBURG WASSER einen Sicherheitspuffer einkalkuliert (Trocken- und Sicherheitszuschläge), der im Regelfall allerdings nicht ausgeschöpft wird. Kommt es allerdings zu größeren technischen Störungen oder Phasen lang anhaltender Höchstabnahmen – etwa in trockenen Sommern – muss die beantragte Menge groß genug sein, um auch in diesen Ausnahmesituationen rechtssicher Wasser fördern zu dürfen. Aus diesem Grunde lautet der Antrag auch formal auf 18,4 Mio cbm.

HAMBURG WASSER verpflichtet sich jedoch, auf diese Zuschläge im Regelfall zu verzichten. Sollten die 16,1 Mio cbm einmal überschritten werden müssen, wird das in darauffolgenden Zeiträumen wieder ausgeglichen. Die Beschränkung der tatsächlichen Förderung auf durchschnittlich 16,1 Mio cbm/a entspricht der in den letzten Jahrzehnten durchschnittlich entnommenen Menge.

Der Bedarf für diese Menge wurde durch eine aufwendige Wasserbedarfsprognose bis 2045 ermittelt, die – ein Novum – von den Gutachtern des Antragstellers (ISOE und Ifo) und des Landkreises (FiW und Prognos) konsensual methodisch verfeinert und verabschiedet wurde. Sie enthält eine detaillierte Prognose des Privatkundenverbrauchs durch Analyse von über 1 Mio. Wasserzählern sowie eine gezielte Untersuchung des Wasserbedarfs von Industrie und Gewerbe auf der Grundlage der bestverfügbaren Hamburg-spezifischen Datenlage und bietet daher höchstmögliche Verlässlichkeit.
Hamburg brauchte 2014 119,8 Mio cbm Rohwasser. Davon stammte etwa ein Viertel aus Schleswig-Holstein, zwei Drittel aus Hamburger Brunnen, die am Rande ihrer Leistungsfähigkeit sind (Versalzungsgefahr). Nur die Menge, die aus diesen Ressourcen nicht zu beziehen war, wird in der Nordheide gefördert – etwa ein Achtel der gesamten Menge.
Mit dem Wirtschaftsboom nach dem 2. Weltkrieg stieg der Trinkwasserbedarf in der Region Hamburg stark an. Deshalb wurden in großen Untersuchungsprogrammen die Trinkwassergewinnungsmöglichkeiten in der näheren und weiteren Umgebung von Hamburg erkundet.

Rahmenplan Untere und Obere Elbe

Ab Ende der 1950er Jahre wurde in zwei Projekten der Untergrund südlich der Elbe zwischen Stade und Dannenberg erkundet. Als einziges mögliches neues Gw-Gewinnungsgebiet wurde damals die Nordheide identifiziert. Im Westen sind die hydrogeologischen Verhältnisse ungünstig (schlechte Ergiebigkeit der Gw-Leiter, Gw-Versalzung), im Osten nimmt die Gw-Neubildung zu stark ab.

Untersuchungsprogramm Südwest- und Südost-Holstein

In den 1970er bis 1990er Jahre wurde in zwei weiteren Projekten in Schleswig-Holstein der Untergrund zwischen Glückstadt und Büchen erkundet. Hierbei wurden keine neuen Gw-Gewinnungsgebiete identifiziert. Wesentliches Ergebnis war, dass in beiden Projektgebieten das Gw-Dargebot durch die bestehenden Entnahmen weitgehend ausgenutzt bzw. z.T. auch übernutzt sind. Für zusätzliche Gw-Erschließungen sind in beiden Gebieten die hydrogeologischen Verhältnisse ungünstig (schlechte Ergiebigkeit der Gw-Leiter, Gw-Versalzung), im Osten nimmt zusätzlich die Gw-Neubildung zu ab.

Aufbereitung von Elbwasser

Die indirekte Nutzung von Elbwasser (Uferfiltrat) im Wasserwerk Kaltehofe wurde Mitte der 1960er Jahre wegen der Belastung der Elbe mit Schadstoffen eingestellt. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Wasserqualität der Elbe zwar wieder verbessert. Das betrifft in erster Linie die Konzentrationswerte, die zurückgegangen sind. Das Spektrum an Stoffen ist dagegen seit den 1960er Jahren größer geworden, wobei für einen Teil dieser Palette erst in den letzten 2 bis 3 Jahrzehnten hinreichend genaue Analyseverfahren entwickelt worden sind. Aufgrund der im Vergleich zum Grundwasser aus der Nordheide hohen Belastungen des Elbwassers scheidet dieses als Ressource für die Trinkwasserversorgung aus. Das begründet sich unter anderem aus Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die vorschreibt, dass Wasserversorger auf die bestmögliche, zur Verfügung stehende Ressourcen zurückgreifen müssen (z.B. TrinkwV, §6 oder auch DIN 2000, „Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Wasserversorgungsanlagen).

Nein. Tatsache ist, dass HAMBURG WASSER schleswig-holsteinisches Wasser aus dem Wasserwerk im schleswig-holsteinischen Großhansdorf bezieht. Von dort, also aus einem schleswig-holsteinischen Grundwasserkörper, bezieht auch Lübeck einen Teil seines Trinkwassers. Diese Mengen werden im Wasserwerk Großhansdorf gefördert, aufbereitet und an die Stadtwerke Lübeck geliefert. Im Wasserrecht für Großhansdorf ist eindeutig festgelegt, dass die an Lübeck abzugebende Wassermenge für Hamburger Verbraucher nicht zur Verfügung stünde.
Die Menge von 16,1 Mio cbm soll künftig nicht mehr nur aus zwei Brunnenfassungen (Nordheide Ost und West) entnommen werden, sondern auch aus der Fassung Schierhorn, die wieder in Betrieb genommen werden soll. Das ermöglicht ein noch reagibleres, nachhaltig ökologisches Brunnenmanagement zur Entlastung empfindlicher Gebiete.
Die Brunnen des Wasserwerks Nordheide fördern aus dem tiefsten, dem dritten Grundwasserleiter. Je nach Höhenlage des Brunnenstandorts und der geologischen Situation sind die Brunnen in Tiefen zwischen 55 m und 326 m verfiltert.
Das Einzugsgebiet erstreckt sich von den Brunnen aus nach Süden zum Tütsberg hin. Die Grundwasserneubildung unter den Heidegebieten ist besonders hoch.
Ja, weil sich das Grundwasser über den natürlichen Wasserkreislauf aus Verdunstung – Niederschlag – Versickerung stetig neu bildet. Jährlich entstehen in der Nordheide rund 300 Mio. Kubikmeter Grundwasser neu. Davon entnimmt HAMBURG WASSER lediglich rund fünf Prozent für die Trinkwasseraufbereitung. Es ist also sichergestellt, dass die natürlichen Ressourcen nicht überreizt werden. Die Grundwasserneubildungsrate wird durch technische Überwachungssysteme und Grundwassermessstellen permanent überwacht, sodass sich verändernde Grundwasserstände frühzeitig erkannt würden.
Es sind und werden keine Gewässer durch die Förderung des Wasserwerks Nordheide trockengelegt. Es werden im Bereich der Fassung und nördlich davon die Abflussmengen in den Fließgewässern um bis zu 20% reduziert. Ökologische Schäden sind dadurch nicht entstanden, das hat die seit Mitte der 1970er Jahre durchgeführte Beweissicherung ergeben. Diese ist von unabhängigen Gutachtern durchgeführt und von zwei Gutachterteams unabhängig von einander ausgewertet worden.

Tatsächlich fallen aber in der Nordheide immer wieder mal kleine Bäche trocken. Das sind Abschnitte, die direkt unterhalb von Quellen im Bereich schwebender Grundwasserkörpern liegen. Diese Quellen und Gewässerabschnitte haben keinen hydraulischen Kontakt zum potentiell beeinflussbaren obersten Grundwasserleiter. Die betroffenen Gewässerabschnitte sind auch schon früher trocken gefallen. Bachnamen wie zum Beispiel „Schwindebach“ deuten auf diese natürlichen Verhältnisse hin.

Nein. Die Heide ist von Natur aus eine Trockenvegetation. Sensibel gegenüber Grundwasserabsenkungen sind dagegen Feuchtgebiete (nicht alle haben Anschluss an den oberflächennahen Grundwasserleiter) und die Flussauen.
Parallel zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung im Jahre 1974 wurde eine umfangreiche Beweissicherung angeordnet. Nach mehr als 30 Jahren Wasserförderung stellt diese eindeutig fest, dass es lediglich in einzelnen äußerst trockenen Jahren und nur auf wenigen grundwasserbeeinflussten Nutzflächen (bis zu 60 ha) rechnerisch ermittelte, geringe Ertragsbeeinträchtigungen gegeben hat. Die betroffenen Landwirte wurden und werden von HAMBURG WASSER entschädigt.
Auf Anordnung durch die Bezirksregierung Lüneburg sind an 64 signifikanten Gebäuden im Bereich setzungsempfindlicher Schichten im Absenkbereich des Wasserwerks Nordheide von unabhängigen Gutachtern Maßnahmen zur Beweissicherung bezüglich Setzungsschäden durchgeführt worden. Im Februar 1982 fand die Feststellung des Null-Zustands statt, Die Nachschauen wurden 1983, 1984 und 1989 durchgeführt. Es wurden keine Schäden durch die Grundwasserabsenkung festgestellt. Anlässlich eines Pumpversuchs wurden zwischen 2000 und 2004 an 15 signifikanten Objekten beweissichernde Maßnahmen durchgeführt. Wiederum wurden keine Schäden durch die Grundwasserförderung festgestellt. Als Ursachen für beobachtbare Risse wurden Konstruktionsmängel und unzulängliche Gründung identifiziert.
Die Laufzeit von 30 Jahren erklärt sich aus der notwendigen Planungssicherheit für anstehende, umfangreiche Investitionen, die im Zuge der Erneuerung bzw. Instandhaltung der Versorgungseinrichtungen in der Nordheide vorgenommen werden müssen. Sie belaufen sich auf mehr als 100 Mio €.

Mit der geplanten Laufzeit für die Bewilligung ist auch der generelle Aspekt einer Planungssicherheit berücksichtigt, auf die die öffentliche Trinkwasserversorgung angewiesen ist. Auch die Länge von Antragsverfahren (dieser Antrag wird seit 15 Jahren bearbeitet) macht eine solche Laufzeit sinnvoll.

HAMBURG WASSER hat eine Bewilligung beantragt. Die Bewilligung ist die in Verfahren dieses Fördervolumens, dieser Versorgungsbedeutung (13 % der Hamburger Wasserversorgung bzw. bis zu 40 % in der Versorgungszone West) und dieses Investitionsumfangs (s.o.) angemessene und auch übliche Rechtsform, da sie größtmögliche Rechtssicherheit gewährt.
HAMBURG WASSER hat Revisionsklauseln angeboten, die die Aktualisierung der Bedarfs- und Dargebotsstudien sowie eine nachfolgende Überprüfung und ggf. Anpassung von Menge und Fördermanagement im zehnjährigen Turnus festschreiben. So ließe sich auf eventuelle unerwartete Veränderungen der Umwelt bzw. der Grundwasserneubildung zuverlässig reagieren.
HAMBURG WASSER ist auch an anderen Stellen der Diskussionslage im Landkreis über die gesetzlichen Normen hinaus weit entgegengekommen. Gesetzliche Verpflichtungen, die sich aufgrund der Analyse ergeben, werden ohnehin umgesetzt. Darüber hinaus gehende Ansätze und Maßnahmen betreffen die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), den Heidewasserfonds und die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen sowie der Freien und Hansestadt Hamburg.
  • Zustimmung zur großräumigen Abgrenzung des Gebietes entsprechend eines „worst-case“-Ansatzes.
  • Freiwillige Berücksichtigung des Nullzustandes (vor 1982) als Vergleichsgrundlage in der UVS und als Grundlage für das „umweltvorsorgeorientierte“ Vorgehen bei der Bewertung von Auswirkungen auch außerhalb der FFH-Gebiete
  • Freiwillige Kompensation auch von nur vermuteten Beeinträchtigungen
  • Freiwillige Maßnahmen zur Verbesserung des auch durch Gewässerausbau und Flächendrainung beeinträchtigten Landschaftswasserhaushalts. Der den Antragsunterlagen beiliegende „Landschaftspflegerische Begleitplan“ gibt Aufschluss über die gesetzlich geforderte Kompensation und zeigt informativ auch die Maßnahmen auf, die freiwillig durch HAMBURG WASSER durchgeführt werden sollen.
Hier will sich HAMBURG WASSER zur Umsetzung der vorstehend beschriebenen freiwilligen Maßnahmen zusätzlich finanziell und inhaltlich engagieren, und zwar durch die Ermöglichung von zusätzlichen oberflächenwasseroptimierenden naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes und der Gewässerstruktur.
Während der Laufzeit der Bewilligung kommt das Geld von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
Es wird ein Gremium gebildet mit Einbeziehung aller relevanten Akteure (Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Behörden etc.).
Eigentlich braucht man das nicht. Aber das ist eine vertrauensbildende Maßnahme für die Bewohner der Heide. Sie wollen sehen, dass alle Abmachungen im Wasserrechtsverfahren auch im politischen Raum abgesichert sind.

  • Sie stellt auf die niedersächsischen Interessen einer ökologisch nachhaltigen Trinkwasserbewirtschaftung ab, berücksichtigt aber zeitgleich die Interessen Hamburgs in Bezug auf eine sichere Trinkwasserversorgung
  • Sie bietet eine rechtliche Verankerung für den Heidewasserfonds.
  • Stand: Die Verwaltungsvereinbarung liegt in der letzten Fassung von Oktober 2015 vor. Der Entwurf ist einvernehmlich abgestimmt. Einige Punkte sind aber noch zu klären (Höhe der Mittel etc.).
  • Oktober 2015: Beginn der öffentlichen Auslegung, anschließend Einholen und
    Auswertung der Stellungnahmen, danach Erörterung (voraussichtlich Mai 2016)
  • Quartal 2016: angestrebte Erteilung der Bewilligung
HAMBURG WASSER möchte als verlässlicher Partner in der Region wahrgenommen werden, der am Wohlergehen der Heide höchstes Interesse hat. Dies geschieht auch künftig unter anderem

  • durch kontinuierliche fachliche Kooperation
    • im Beirat des Heidewasserfonds.
    • in der Kooperation Trinkwasserschutz Nordheide (Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasserversorgungsunternehmen)
    • als Partner der Heide-Akteure in der Umsetzung naturschutzfachlicher Projekte bei der Umsetzung freiwilliger Maßnahmen aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan
    • bei Beweissicherungsmaßnahmen
  • durch aktive Information und Transparenz über die Grundwasserförderung und ihre Daten während der Laufzeit
  • als Grundstückseigentümer und Investor.
  • In den nächsten Monaten sollen die Kommunikationsmaßnahmen mit allen „Trägern öffentlicher Belange“ weiterlaufen.
  • Mit den Naturschutzverbänden, den Waldbesitzern und der Landwirtschaft werden ebenfalls neuerliche Gesprächsrunden angestrebt.
  • Den Kommunen sind entsprechende Informationstermine angeboten.
  • Die Öffentlichkeit konnte sich über den Antrag beim Heidewasserfest am 13. September 2015 im Wasserwerk in Garlstorf informieren. Solche Informationsveranstaltungen werden wir aufrecht erhalten.
  • Entsprechend den über das gesetzliche Maß hinaus gehenden Wünschen des Landkreises erfolgte eine großzügige Ergänzung der Antragsunterlagen gegenüber der Auslegung 2009
  • Großräumige Abgrenzung des Untersuchungsraumes
  • Freiwilliger vorsorgeorientierter Ansatz bei der UVS mit daraus resultierenden vorsorglichen Maßnahmen zur Verbesserung von Natur und Landschaftswasserhaushalt
  • Die Integration der Fassung Schierhorn bietet mehr Möglichkeiten für das nachhaltige Brunnenmanagement
  • Grundwasserförderung bleibt in der Menge im Wesentlichen unverändert (zukünftig 16,1 Mio. m3/a)
  • Aufbau des Heidewasserfonds für die Region
  • Angestrebte Bewilligung kann durch „Revisionsklauseln“ zu Menge und Grundwasserdargebot und Klimawandel rechtssicher flexibel gestaltet werden
  • Umfangreiche und dauerhafte Kommunikationsmaßnahmen
  • politische Gewährleistung durch Verwaltungsvereinbarung zwischen Niedersachsen und Hamburg.

D. Heidewasserförderung und Naturschutz

HAMBURG WASSER erfüllte die Auflagen zum Naturschutz in der Heide von Anfang an. Seit Beginn der Aktivitäten wurden in ständiger Abstimmung mit den zuständigen Behörden umfassende naturschutz- und umweltrelevante Untersuchungen durchgeführt.

Instrument hierfür ist die sogenannte “Beweissicherung”, die im Rahmen der Antragsverfahren seit 1974 durchgeführt wird. Basis hierfür sind die hydrogeologischen Gutachten, mit denen der Aufbau der hydrogeologischen Systems untersucht wird.

Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse wurden von den jeweiligen Fachbehörden und Gutachten die ständigen Untersuchungen zur Beweissicherung konzipiert, die alle wichtigen Bereiche betreffen: Vegetationskunde, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gebäude, Gewässerökologie und Fischereiwirtschaft. Durch die Beweissicherung können möglicherweise auftretende Schäden festgestellt werden.

Sofern bei diesen Untersuchungen relevante Zusammenhänge festgestellt wurden, hat HAMBURG WASSER hierauf unmittelbar mit den Förderregimen reagiert, in dem z.B. Brunnen so geschaltet wurden, dass die Auswirkungen auf die Umwelt minimiert oder ausgeschaltet werden konnten. Im zentralen Bereich des Fördergebietes wurden indes keine gravierenden Auswirkungen festgestellt (siehe hierzu die Fragen 5.5. und folgende).

Das Konzept für die Beweissicherung wurde in den siebziger Jahren entwickelt und in folgenden Jahrzehnten weiter ausgebaut.

Ausgangspunkt der Beweissicherung ist die hydrogeologische und hydrologische Beweissicherung. Sofern hier potentielle Beeinflussungsmöglichkeiten der Natur durch die Wasserförderung erkannt werden, erfolgen weitere Beweissicherungsmaßnahmen. Dafür werden an zahlreichen Beweissicherungspunkten Monitoring-Maßnahmen durchgeführt bzw. Dauerbeobachtungsflächen eingerichtet mit dem Ziel, vor allem folgende Entwicklungen zu erfassen:

– die Ermittlung der Erträge auf landwirtschaftlich genutzten Flächen,

– die Erfassung von Wuchsleistungen von verschiedenen Baumarten,

– pflanzensoziologische Aufnahmen an Beobachtungsflächen,

– fischereiliche Bestandsuntersuchungen in den Fließgewässern der Nordheide,

– Gebäudebeweissicherung in setzungsempfindlichen Bereichen,

– Abflussmessungen zur Ermittlung der Auswirkungen des Wasserwerksbetriebs auf das hydrologische System,

– Grundwasserstandsbeobachtung.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen während der letzten Jahre und Jahrzehnte haben gezeigt, dass die teilweise geltend gemachten Beeinträchtigungen der Ertragsfähigkeit bzw. der Artenvielfalt einzelner Standorte sowie das Trockenfallen von Gewässern sich häufig auf Bereiche bezog, in denen das Wasserwerk Nordheide keinen Einfluss ausübt.

Nur in wenigen Bereichen konnte durch die hydrogeologische Beweissicherung eine tatsächliche Absenkung des oberflächennahen Grundwasserspiegels durch die Grundwasserentnahme des Wasserwerkes Nordheide festgestellt werden. Diese beiden Bereiche betreffen die obere Este südlich von Welle sowie eine Fläche am Handelohbach südlich von Handeloh und dem Aubach zwischen Garlstorf und Toppenstedt. Im Rahmen der Fördererhöhung im Zuge des durchgeführten Pumpversuches wurden auch im Bereich der Schmalen Aue geringfügige förderbedingte Absenkungen ermittelt, die aber mit der aktuell beantragten Fördermenge nicht weiter zu erwarten sind. Die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf die zu Beweis sichernden Güter, wie zu Beispiel die Erträge landwirtschaftlicher Flächen oder das Wachstum von Forstbeständen, sind wiederum von den jeweiligen Standortbedingungen und Witterungsbedingungenabhängig.

Die landwirtschaftliche Beweissicherung hat ergeben, dass die allgemeine Ertragsentwicklung der untersuchten Acker- und Grünlandflächen im Vergleich zu den durchschnittlichen Erträgen der Landkreise Harburg und Soltau-Fallingbostel im Durchschnitt auf gleichem Niveau lag oder diese übertraf. Mit der Einführung einer neuen Beweissicherungsmethode für den Bereich Landwirtschaft 2005 sind für einzelne Flächen in Jahren mit einem klimatischen Wasserbilanzdefizit rechnerisch Ertragseinbußen ermittelt worden, die monetär ausgeglichen worden sind.

Außer der Erfüllung wasserrechtlicher Auflagen sind im Laufe der Bewilligungsperiode zahlreiche weitere Maßnahmen im Bereich Vegetationskunde, Renaturierung, Waldumbau und Landwirtschaft durchgeführt worden. Der Aspekt Öffentlichkeitsarbeit spielte dabei keine Rolle. Lediglich die Unterstützung des Heide-Erlebnis-Zentrums in Undeloh zielte indirekt darauf ab.

Erwähnenswert sind beispielsweise folgende von HAMBURG WASSER veranlasste Maßnahmen:

Freiwillige Beweissicherung im Naturschutzgebiet durch Prof. Klötzli

Diese zwischen 1980 und 2004 jährlich durchgeführten Untersuchungen auf Dauerflächen im Naturschutzgebiet sind wichtige Zeitreihen für die Vegetationskunde. Aus den Ergebnissen können Schlussfolgerungen zu Veränderungen von Pflanzengesellschaften abgeleitet werden. Die Daten stehen den Behörden grundsätzlich zur Verfügung.

Renaturierung “Große Wiese”

Die Renaturierungsfläche an der Seeve wurde 1985/86 im Rahmen eines IJGD-Projektes mit Jugendlichen wieder vernässt. Die Maßnahme galt dem Ressourcenschutz und der Artenvielfalt. Die Entwicklung der Fläche wurde mit Hilfe von Dauerflächen von Herrn Prof. Klötzli verfolgt. (siehe dazu auch Fachliche Berichte 2/86, Seite 52ff).

Eichenkrattwald (Stuvwald) bei Handeloh

Dieser besondere Typ der Waldbewirtschaftung befindet sich teilweise auf Eigentumsflächen von HAMBURG WASSER. Auf eine wirtschaftliche Nutzung wird verzichtet. Mit dem Naturschutz des Kreises, der Landesforstverwaltung und den Naturschutzverbänden finden Gespräche zur Sicherung des Waldtyps statt.

Schierhorner Moor

HAMBURG WASSER hat in den achtziger Jahren im Bereich des Schierhorner Moores Grünlandflächen aufgekauft und renaturiert. Die Fläche ist nach Begutachtungen von Prof. Klötzli in seiner Entwicklung in Richtung Hochmoor gut vorangeschritten. Die Fläche wurde dem VNP zur weiteren Pflege, Erhaltung und Entwicklung überlassen.

Waldumbau

HAMBURG WASSER besitzt in der Nordheide mehr als 100 ha Wald. Auf Teilen dieser Flächen ist ein Waldumbau weg vom Nadelwald hin zum Misch- bzw. Laubwald erfolgt. Laub- und Mischwald weisen gegenüber reinen Nadelwaldbeständen günstigere ökologische Eigenschaften auf und sind zum Beispiel bei starken Stürmen oder parasitären Kalamitäten weniger anfällig.

Die Umbaumaßnahmen werden aus Mitteln der EU kofinanziert. Die Durchführung obliegt der Forstbetriebsgemeinschaft Egestorf. Die Größe der Fläche beträgt etwa 27 ha, die Maßnahme ist über mehrere Jahre verteilt.

Kooperation mit der Landwirtschaft

Seit 2004 besteht für die Nordheide eine Kooperation zwischen HAMBURG WASSER und weiteren Wasserversorgern und den bodenbewirtschaftenden Personen mit dem Ziel, eine die Gewässer schonende Landbewirtschaftung umzusetzen. Die Finanzierung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt aus der Wasserentnahmegebühr, die HAMBURG WASSER an den Landeshaushalt Niedersachsen zahlt. Pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche im Wasserfördergebiet fließen 54 Euro an die Region zurück, die in der “Kooperation” verwaltet werden. HAMBURG WASSER hat die Geschäftsführung in der Kooperation übernommen und ist Auftraggeber für die im Gebiet durchgeführte Zusatzberatung, die auf schonende landwirtschaftliche.

Unterstützung des Heide Erlebnis Zentrums des VNP in Undeloh

So konnten mit Fördermitteln von HAMBURG WASSER zum Beispiel ein Blockmodell eines hydrogeologischen Schnitts der Heide erarbeitet werden, in dem die Wasserförderung mit den verschiedenen Brunnen näher dargestellt wird.

Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die anschließende Prüfung klärt, ob durch eine Planung wie etwa eine Grundwasserentnahme Auswirkungen auf die Umwelt bzw. die zu untersuchenden Schutzgüter zu erwarten sind. Für welche Projekte diese Prüfung erfolgen muss, steht im Umweltverträglichkeitsgesetz.

In der zu erstellenden Umweltverträglichkeitsstudie sind die Auswirkungen des beantragten Vorhabens auf die Schutzgüter (Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter) dahingehend zu bewerten, ob erhebliche Beeinträchtigungen auftreten können. Daneben sind mögliche Varianten des geplanten Vorhabens darzustellen und hinsichtlich der Durchführbarkeit und der Umweltverträglichkeit zu bewerten.

Die Grundwasserstände innerhalb und außerhalb des Einzugsgebiets sind im Zeitverlauf stabil geblieben, ebenso wie auch die Grundwasserneubildung (Messdaten von 1967 bis heute).

Mit Audfnahme der Förderung 1980 war an einigen Gewässern (Oberste Este, Toppenstedter Aue) im Einzugsbereich der Brunnen eine Absenkung des oberflächennahen Grundwassers um 0,1 bis 0,5 m bedingt. Die maximale Absenkung der Este von 0,5 m konnte durch die Umsteuerung von Brunnen auf 0,3 m reduziert werden.

An allen Gewässern, die die Brunnenreihe queren, sind im Bereich der Fassung Abflussminderungen zwischen fünf und 20 Prozent festzustellen.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Abflussminderungen und die Absenkung des Grundwasserspiegels im oberflächennahen Grundwasser grundsätzlich nicht nur durch den Förderbetrieb von HAMBURG WASSER verursacht werden können, sondern beispielsweise auch durch die Steigerung anderer Entnahmen, hier insbesondere der Entnahmen zur landwirtschaftlichen Beregnung oder die Durchführung von Meliorationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen. Auch der Ausbau von Gewässern (z.B. Begradigungen), Entwässerungsmaßnahmen oder auch die Bewaldung von Quellbereichen können zu Abflussminderungen führen.

Die oben gemachten Angaben beziehen sich auf den Einfluss des Wasserwerkes und sind Ergebnis der durchgeführten Beweissicherung und deren Auswertung.

Zwischen 1974 und 2006 durchgeführte gewässerökologische und fischereiwirtschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Abflussminderungen zu keinen Schäden der Fließgewässerbiozönose geführt, die Gemeinschaft von Organismen verschiedener Arten in den Gewässern also nicht beeinträchtigt haben.

Forstwirtschaftlich waren keine Folgen nachweisbar. Sofern in landwirtschaftlicher Hinsicht Ertragsminderungen in beeinflussten Bereichen nachgewiesen werden konnten, wurden diese monetär ausgeglichen.

Die letzte durchgeführte Umweltverträglichkeitsstudie (UVS, Datenbasis 2005) hat ergeben, dass für den Bereich Biotope und Pflanzen nur geringe Beeinträchtigungen ableitbar waren. Dies galt für Kultur, Luft und Landschaft ebenso wie für besonders geschützte Gebietsteile und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete. Auch für die Fauna waren keine erheblichen Beeinträchtigungen festzustellen. Dasselbe galt für Grundwassergüte und -menge.

Die Veränderungen des Grundwasserstandes, die seit Aufnahme der Wasserförderung festgestellt werden konnten, hatten keine erheblichen Änderungen im Bodenwasserhaushalt zur Folge. Das gilt auch für bereits vorbelastete Niedermoorböden. Bestehende Teichanlagen sowie land- und forstwirtschaftliche Nutzungen werden nicht beeinträchtigt, da die festgestellten Veränderungen unterhalb einer messbaren Schwelle liegen.

Sämtliche Veränderungen waren laut UVS nicht erheblich und hatten keine Schäden zur Folge.

In einer ergänzenden Studie wurden darüber hinaus mögliche Veränderungen bei einer Erhöhung der Entnahme in den Fassungen Nordheide-West und Nordheide-Ost untersucht. Für die jetzige Antragsmenge sind die Aussagen der ergänzenden UVS aber nicht relevant, da mit den beantragten Mengen keine Erhöhung der Grundwasserentnahme gegenüber den vergangenen gut 25 Jahren möglich ist. Mit dem geplanten und bereits praktizierten Förderkonzept (gleiche Menge, verteilt auf eine größere Anzahl von Brunnen) sind zudem positive Effekte für den Wasserhaushalt verbunden.

Über viele Jahre ist an zahlreichen Gebäuden innerhalb und außerhalb des potenziellen Einflussbereichs der Brunnen des Wasserwerks Nordheide eine Gebäudebeweissicherung durch einen unabhängigen Sachverständigen durchgeführt worden. Die Untersuchungen wurden durch die Behörden veranlasst und auch auf Anforderung von Hausbesitzern durchgeführt. Beobachtete Rissbildungen konnten in keinem Fall auf die Grundwasserentnahme zurückgeführt werden.

Die Auswirkungen der Grundwasserentnahme sind in den Untersuchungsberichten umfassend dargestellt, die in den bisherigen Antragsunterlagen enthalten sind. Eine für die interessierte Öffentlichkeit bestimmte Zusammenfassung der Ergebnisse der Beweissicherung ist in den Fachlichen Berichten von HAMBURG WASSER Heft 2/2004 publiziert worden.

An allen Gewässern, die die Brunnenreihe queren, sind im Bereich der Fassung Abflussminderungen festzustellen. Sie liegen mit Ausnahme der Este zwischen 10 und 20 Prozent (Este: siehe unten). Der prozentuale Anteil der Abflussminderungen nimmt im weiteren Verlauf aller Gewässer in Richtung Elbe bedingt durch den Zutritt von Grundwasser und weiterer Bäche stetig auf wenige Prozente ab. Zwischen 1974 und 2006 durchgeführte gewässerökologische und fischereiwirtschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Abflussminderungen zu keinen Schäden geführt haben.

Das Trockenfallen von Heidebächen ist aber grundsätzlich – und schon vor Aufnahme der Wasserförderung – in trockenen Jahren immer wieder beobachtet worden. Diese Bäche entspringen überwiegend im Bereich so genannter schwebender Grundwasserkörper. Dabei handelt es sich um über dem großflächig verbreiteten oberflächennahen Grundwasserleiter liegende kleine, hydraulisch abgetrennte Grundwasserkörper mit sehr stark schwankendem Wasserhaushalt. Diese können durch Absenkungen im darunter liegenden Grundwasserleiter nicht beeinflusst werden. Naturgemäß fallen die aus diesen schwebenden Grundwasserkörpern gespeisten Quellen öfter trocken.

Das Gewässerbett der Este ist zwischen Wintermoor und Welle vor vielen Jahren künstlich angelegt und begradigt bzw. vertieft worden. Dabei wurden auch die die Bachläufe begleitenden Auesedimente mit ihrer Wasser stauenden Wirkung durchtrennt. Das heute als Este-Quelle bezeichnete Gerinne war im 18. Jahrhundert an die Wümme angeschlossen. Durch Aufforstungsmaßnahmen im 19. und 20. Jahrhundert ist der früher wesentlich höhere Grundwasserstand in diesem Gebiet gesunken (Acker und Heide = hohe Grundwasserneubildung, Kiefernwald = sehr niedrige Grundwasserneubildung).

Die Este führt seitdem nur in besonders nassen Phasen Wasser. Nördlich von Wintermoor nährt sich die Gewässersohle der Este allmählich dem Niveau des mittleren Grundwasserspiegels. Knapp zwei Kilometer südlich von Cordshagen bekommt die Este wieder Anschluss an das oberflächennahe Grundwasser. Von hier bis etwa Welle ist die Este durch Grundwasserentnahme beeinflussbar. Nördlich von Welle treten verbreitet Trennschichten im Untergrund auf, die eine Absenkung der oberflächennahen Grundwasserspiegel verhindern.

Der tatsächlich durch die Förderung beeinflusste Bereich beschränkt sich auf das Gebiet zwischen Wintermoor an der Chaussee im Süden und ungefähr dem Gut Cordshagen im Norden. Die förderbedingten Absenkungen erreichten hier in den 1980er und 1990er Jahren Werte bis maximal 0,5 Meter. Die Absenkung der Grundwasserstände hat Auswirkungen auf die Wasserführung der Este. Durch die Grundwasserabsenkung hat sich der Punkt, ab dem die Este kontinuierlich Wasser führt, um 700 bis 800 Meter nach Norden verlagert. Die Minderung des Abflusses in der Este am Pegel Welle betrug zwischen 1983 und 1999 knapp 31 Prozent und am Pegel Langeloh knapp 17 Prozent (verglichen mit Werten aus den Jahren 1973 bis 1982).

Gewässerökologische und fischereiwirtschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass diese Abflussminderungen unter dem Status quo zu keinen Schäden geführt haben. Durch die Verlagerung der Förderung auf die weiter von der Este entfernten Brunnen konnte die Grundwasserabsenkung auf maximal 0,3 m und eine Abflussreduktion am Pegel Welle auf 17 % beschränkt werden. Die Förderverlagerung ist Bestandteil des derzeit gültigen Förderkonzepts und wird auch Bestandteil des im Wasserrechtsantrag enthaltenen Förderkonzepts sein.

In Trockenzeiten aufkommende Meldungen zu besonders niedrigen Wasserständen an der Este stehen also nicht im Zusammenhang mit der Grundwasserentnahme. In sehr trockenen Zeiten werden in ganz Mitteleuropa niedrige Abflüsse gemeldet. Die mehrfach reproduzierten Bilder mit Herrn Dr. Tent „in“ der Este wurden bei Bötersheim aufgenommen. Bötersheim liegt 5,8 Kilometer nördlich des Pegels Langeloh. Der Fördereinfluss nimmt entlang dieser Strecke weiter ab. Mit der Förderverlagerung konnte die Abflussminderung am Pegel Langeloh nach aktuellen statistischen Auswertungen auf rund 8 % beschränkt werden (Datenreihe 1956 bis 2008).

Ein Foto mag verdeutlichen, dass die Este auch schon vor Aufnahme der Grundwasserförderung durch HAMBURG WASSER trockenfiel:

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Der Klimawandel hat auch in Mitteleuropa in den letzten 30 Jahren messbare Auswirkungen. Das betrifft nicht nur die Entwicklung der Niederschläge, sondern auch Prozesse wie die Grundwasserneubildung. Betroffen ist vor allem die kontinentale Klimazone.

In der relativ trockenen Region Brandenburg ist ein Rückgang der Grundwasserneubildung festzustellen. In der ozeanischen Klimazone, zu der auch das Nordwestdeutsche Flachland gehört, sind die Auswirkungen gering. Sie werden durch den maritimen Einfluss stark gedämpft. Festzustellen sind neben leicht steigenden Durchschnittstemperaturen im Sommer eine Verlagerung der Niederschläge in den Herbst und Winter und eine Zunahme extremer Wettersituationen, insbesondere Starkniederschläge. Diese Aussagen stützen sich auf Auswertungen der Klimadatenreihen der letzten etwa 100 Jahre (Quellen: Klimastatusbericht des Deutschen Wetterdienstes 2001, Bericht des Potsdam-Instituts für Klimafolgenabschätzung 2005).

Folgende Grafik veranschaulicht das:

Klimawandel Auswirkung

Für die Grundwasserneubildungsmenge relevant ist:

  • Die „normalen“ Niederschläge (also die Nicht-Starkregen) in der kühlen Jahreszeit bleiben in etwa gleich bzw. steigen leicht an.
  • Die Zunahme der Temperatur in der kühlen Jahreszeit ist in Bezug auf die Evapotranspiration (Summe aus Transpiration und Evaporation, also der Verdunstung von Wasser aus Tier– und Pflanzenwelt, sowie der Bodenoberfläche) vernachlässigbar.

Da in erster Linie in der kühlen Jahreszeit eine Grundwasserneubildung stattfindet, ist in den nächsten Jahrzehnten nicht mit einer Änderung des Grundwasserdargebots im Raum Nordheide zu rechnen. Dies wird auch durch die Konstanz der Grundwasserstände in der Region in den letzten Jahrzehnten bestätigt. Eine Berechnung der Grundwasserneubildung mit den Ergebnisdaten des Klimaprognosemodells REMO des Max-Planck-Instituts für Meteorologie gibt keine Hinweise auf sinkende Grundwasserneubildungsraten in den kommenden Jahrzehnten.

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Auch die Messreihen, die sehr sorgfältig seit Jahrzehnten (und schon vor Aufnahme der Wasserförderung für Hamburg) in der Nordheide vorgenommen wurden und werden, bestätigen einen trotz des Klimawandels stabilen Grundwasserbestand, wie diese Grafik zeigt:

Klimwandel zwei Messtellen

E. Heidewasserförderung und Landwirtschaft

Laut niedersächsischem Beregnungsgesetz dürfen pro Jahr im Durchschnitt nur 80 mm Grundwasser entnommen werden.

Da mitunter jedoch insbesondere in trockenen Jahren nicht ausreichend ist, entsteht hier eine Konkurrenzsituation mit anderen Nutzern, wie unter anderem HAMBURG WASSER (siehe hierzu auch Frage 6.2.).

Die Konfliktanalyse beschreibt das Gebiet mit den Teilgebieten mit den verbundenen Problemen und Potentialen sowie die beteiligten Akteure, zeigt grundsätzlich die fachlichen Grundlagen für die Findung von Lösungen auf. Es wird also untersucht, wie man Brunnen platziert, welche Mengen möglicherweise als Obergrenze gelten müssen oder wie man für die wasserrechtlichen Verfügungen dann möglicherweise noch Berechnungen durchführen kann.

Da eine Konfliktsituation hinsichtlich Naturschutz und Grundwasserentnahme zur landwirtschaftlichen Beregnung sowie zur Trinkwassergewinnung grundsätzlich möglich ist, haben die Beteiligten (TU Hamburg-Harburg: Prof. W. Schneider, A. Fischer; Landwirtschaftkammer: U. Peper; Geries-Ingenieure: Dr. H. Geries; Verein Naturschutzparke: Dr. A. Koopmann; HAMBURG WASSER: Dr. J. Grossmann, Dr. H. Kukowski) sich am 27. Juni 2012 darauf geeinigt, dazu eine Methoden-Studie in Form einer Masterarbeit an der TU Harburg (A. Fischer bei Prof. Schneider) erstellen zu lassen. Im Anschluss daran wird die eigentliche Konfliktanalyse erarbeitet werden.

Konzept

Die Masterarbeit dient der Schaffung einer fachlichen Grundlage für die eigentliche Konfliktanalyse Nordheide. Die Masterarbeit soll fachliche und sachliche Hinweise für die Realisierung eines möglichst konfliktfreien Nebeneinanders von Naturschutz und Grundwasserentnahme für die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen sowie für die Trinkwassergewinnung liefern. Darin sollen aber bezüglich möglicher Konfliktlösungen und Kompromisse vorab keine Präjudizierungen bzw. Festlegungen getroffen werden. In der Konfliktanalyse können in Abstimmung mit den Akteuren in der Kooperation neben den potentiellen Konflikten zwischen Grundwasserentnahme und Naturschutz auch potentielle Ertragsminderungen für Forst- und Landwirtschaft behandelt werden.

Betreuung

Die Betreuung der Arbeit erfolgt bezüglich Konzeption und hydrologischer sowie hydrogeologischer Fragen schwerpunktmäßig durch Dr. Grossmann. Bezüglich der Anwendung des Grundwassermodells Nordheide steht Dr. Skowronek als Ansprechpartner bei HAMBURG WASSER zur Verfügung.

Prof. Schneider deckt die Themen Hydraulik und die Anwendung analytischer wie numerischer Modellierung ab.

Für landwirtschaftliche Fragestellungen bzw. Beregnung stehen die Landwirtschaftskammer und das Ingenieurbüro Geries beratend zur Verfügung.

Die VNP-Flächen könnten zwar auch durch die in großer Tiefe stattfindenden Rohwasserförderungen beeinflusst werden. Intensiver aber sind die Beeinflussungen durch die Entnahme von Beregnungswasser für die Landwirtschaft, die bei größter Trockenheit und zudem nur aus etwa 80 m Tiefe stattfindet. Daher müssen die Brunnen sorgfältig betrieben werden, je nach klimatischer Lage. Die Konkurrenz zwischen landwirtschaftlichen Beregnungsbrunnen und denen zur Trinkwasserförderung müssen in bestimmten Gebieten sorgfältig abgegrenzt werden. Dafür braucht es die Konfliktanalyse.

Der VNP wird jede anstehende Brunnenbohr-Genehmigung im Hinblick darauf genau überprüfen. Im Rahmen des Beregnungsverbandes wird es dann möglich sein, jedermanns Ansprüche ausgleichend zu befriedigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn HAMBURG WASSER mit den Landwirten dort, wo es Sinn macht, in der Wasserbelieferung kooperiert.

Die Entnahme von Beregnungswasser ist im Geobericht 15 beschrieben. Danach sind bei Entnahmen für die Feldberegnung zur Einschätzung der Beregnungsbedürftigkeit, zur Beregnungssteuerung und zur Beurteilung der Veränderungen des Bodenwasserhaushaltes durch die Beregnung bzw. die Grundwasserentnahme folgenden Faktoren zu beachten:

  • die flächenhafte Verbreitung der im Untersuchungsgebiet vorhandenen Böden (Standortbeschreibung), unter Einbeziehung bereits vorliegender Ergebnisse der Bodenschätzung und Geologie,
  • die Kennzeichnung des Wasserhaushaltes der erfassten Böden,
  • die Bodennutzung, Dünge- und Fruchtfolgepläne über einen Zeitraum von sechs Jahren (zwei Fruchtfolgen),
  • Klimadaten (Niederschläge des Sommerhalbjahres und der kulturspezifischen Vegetationszeit, Verdunstung, klimatische Wasserbilanz in der Vegetationsperiode),
  • die Beregnungsbedürftigkeit,
  • die Beregnungswürdigkeit,
  • die Beregnungsgaben,
  • die Beregnungssteuerung sowie
  • die Abschätzung der Grundwasserabsenkung durch Entnahme von Beregnungswasser, unter Beurteilung der Auswirkungen der entnahmebedingten Grundwasserabsenkungen auf die umliegenden Bodennutzungen.

Die Errichtung eines Wasser- und Bodenverbandes „Beregnungsverband Harburg“ wurde vom Landkreis Harburg am 10.8.2011 genehmigt. Er hat die Aufgabe[1],

„1. die Wasserrechte zur Feldberegnung für seine Mitglieder zu beantragen und zu verwalten sowie die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen zu beantragen, zu vertreten und zu sichern,

2. die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und die Entwicklung einer nachhaltigen Beregnung zu fördern,

3. seine Mitglieder zu beraten und,

4. die vorstehenden Aufgaben zu fördern und zu überwachen.“


[1] § 4 der Satzung des Beregnungsverbandes Harburg, Entwurf vom 4. Mai 2011

F. Heidewasserförderung und Forstwirtschaft

Die Waldflächen haben im Fördergebiet einen ungefähren Anteil von ca. 55 Prozent.

Setzt man die Art der Vegetation im Zusammenhang mit der Grundwasserneubildung, so zeigt sich folgendes Verhältnis: Während auf Waldflächen die Grundwasserneubildung sehr niedrig bis niedrig ist, ist sie bei Grünland mittel, auf Ackerflächen hoch und in der Heide sehr hoch. Dies hängt mit dem entsprechenden Eigenbedarf an Wasser durch die jeweilige Vegetationsart ab.

Je nach Art des Anbaus können Waldflächen die Grundwasserneubildung erhöhen oder senken. Während Nadelwälder in der Regel mehr Grundwasser nutzen, sind Laubwälder aufgrund des Laubabfalls im Herbst weniger grundwassernutzungsintensiv, wobei dies jeweils zusätzlich von den konkret angebauten Baumarten abhängig ist.

Dies kann in kritischen Gebieten, wie z.B. an der Este, wichtig sein. Da im überwiegenden Teil der Nordheide jedoch genug Grundwasser zur Verfügung steht, ist eine diesbezügliche Wirkung weniger relevant.

Im Vergleich zu landwirtschaftlich genutzten Flächen haben Waldflächen in der Regel keine Belastung durch Dünger oder Pflanzenschutzmittel und sind mithin sauberer bzw. haben einen niedrigeren Nitrataustritt.

Die Vegetation beeinflusst die Grundwasserneubildung und damit auch die Grundwasserspiegel im Gelände. Für Wald und Forst gilt allgemein, dass unter Nadelwald eine geringere Grundwasserneubildung stattfindet als unter Laubwald. In Gebieten mit geringer Grundwasserneubildung und einem hohen Bedarf für Grundwasserentnahmen kann eine Umwandlung von Nadel- in Laubwald eine geeignete Maßnahme zur Stützung des Landschaftswasserhaushaltes sein.

In der Nordheide ist dieser Zusammenhang generell nicht ableitbar, da die gesamten Entnahmen in der Bilanz eher gering sind. In einzelnen Teilgebieten, in Bereichen mit schwebenden Grundwasserstockwerken, kann diese Umwandlung auch in der Nordheide Sinn machen. Dies ist im Einzelnen zu prüfen.

Der „kapillare Aufstieg“ des Wassers könnte durch sinkenden Grundwasserspiegel reduziert werden, was die Wasserversorgung bestimmter Bäume in Trockenzeiten verschlechtern kann. Die Folge wäre dann ein geringeres Wachstum.
Die Grundwasserneubildung unter Laubbäumen ist etwas höher als unter Nadelbäumen.

G. Metropolregion Hamburg

Die Metropolregion Hamburg gehört zu den wettbewerbsfähigsten Regionen Deutschlands und Europas. Dank guter Infrastruktur, qualifizierter Fachkräfte, innovationsfreudiger Unternehmen und für Spitzenforschung bekannte Forschungsinstitute ist die Hamburger Wirtschaft auch weiterhin auf Wachstumskurs. Gefördert durch die hohe Lebensqualität wuchs die Bevölkerung seit 2001 um 2,3 Prozent auf mehr als 4,3 Millionen Menschen. Bis ins Jahr 2020 werden zusätzlich 170.000 Einwohner erwartet.

Dieser Erfolg strahlt in die ganze Metropolregion aus, zu der auch der Landkreis Harburg gehört. Dieser “Speckgürtel” profitiert von der Anziehungskraft Hamburgs und seiner Wirtschaft. Das drückt sich in hohen Pendlerzahlen nach Hamburg aus, aber auch in zahllosen Gewerbegebieten im Landkreis, die der Nähe zu Hamburg wegen florieren.

Die südlichen Landkreise verfügen über eine hohe Lebensqualität, sind gut erreichbar und in unmittelbarer Nähe Hamburgs. Vor den Toren der Stadt bieten sie Top-Ausflugsziele an Wochenenden (Naturschutzgebiet Lüneburger Heide, Kiekeberg-Museum, Wildparke Schwarze Berge und Lüneburger Heide, Regionalpark Rosengarten bzw. Fischbeker Heide, Kunststädte Bossard oder den Naturpark Lüneburger Heide). Sie sind hinsichtlich der Wohnungssituation von Hamburg “Entlastungsgebiete” für Hamburg und bieten Hamburg ein großes Angebot an Fachkräften für die in der Hansestadt ansässigen Unternehmen.

Die Vorteile im Imagegewinn sind natürlich auch gleichzeitig ein Gewinn für den Landkreis Harburg (höhere Steuereinkommen durch höhere Einwohnerzahlen, zahlungskräftige Einwohner mit hoher Einkommensteuer).

Auch Gewerbeansiedlungen gehen stark auf die Nachbarschaft und die gute Erreichbarkeit des Landkreises Harburg (drei Autobahnen, zwei Eisenbahnhauptstrecken) zurück. In den letzten Jahren betrifft dies vor allem Ansiedlungen der Logistik-Branche. Viele Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe arbeiten fast täglich auch in Hamburg.

Nicht zuletzt gibt es einige direkte Vorteile. So konnte der Landkreis viele Investitionsprojekte über die Förderfonds der Metropolregion finanzieren, die vorrangig Infrastrukturinvestitionen fördern.

Weitere Vorteile ergeben sich für den Landkreis ferner durch die gemeinsamen Projekte in der Metropolregion Hamburg (z.B. Gewerbeflächenentwicklungskonzept, Kulturlandschaften auf der igs 2013, Flusslandschaft Elbe, „Fachkräfte von morgen – heute begeistern, Tagestourismuskampagne“, 3. Gleis der Eisenbahnlinie HH-Lüneburg).

Im Jahr 2010 (aktuellste Zahlen) pendelten vom Landkreis Harburg 40.622 Personen nach Hamburg. Unter den Kreisen der Metropolregion ist dies nach dem Kreis Pinneberg (ca. 42.000) der zweithöchste Wert. Mit Abstand folgt der Kreis Stormarn (ca. 34.000) Einpendler. Insgesamt beträgt die Zahl der Einpendler aus Niedersachsen ca. 90.000 Personen.

Die Zahl der Auspendler aus Hamburg in den Landkreis betrug 2010 5.833 Personen. Hier liegt der Landkreis Harburg nach großem Abstand an vierter Stelle (Pinneberg, Stormarn und Seeberg mit je deutlich über 10.000). In der südlichen Metropolregion liegt der Landkreis jedoch mit großem Abstand vorn.

Im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) 2000 für die Metropolregion Hamburg haben sich die drei Bundesländer Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein Leitbild und einen gemeinsamen Handlungsrahmen gegeben, um länderübergreifende Lösungen z.B. auch für den Bereich Wasserversorgung und Wasserschutz zu vereinbaren. Wenn in diesem Jahr – zehn Jahre nach der letzten Aktualisierung des gemeinsamen Konzepts – über eine Fortführung entschieden wird, wird sich HAMBURG WASSER dafür einsetzen, die enge Zusammenarbeit mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen voranzutreiben und künftig noch zu intensivieren. Denn HAMBURG WASSER ist schon jetzt vielerorts in der Metropolregion als Dienstleister tätig und bewirtschaftet nicht nur Grundwasserressourcen im Umland, sondern versorgt auch die angrenzenden Gemeinden wie Wedel, Tangstedt oder Ahrensburg mit Trinkwasser.